Rechtliche Verhinderung eines BR- Mitgliedes bei eigener Versetzung
Hallo!
Ein Betriebsratsmitglied soll versetzt werden. Die Tagesordnung sieht noch weitere Punkte als die Versetzung vor. Ist das Betriebsratsmitglied dann für die ganze Sitzung rechtlich verhindert und es ist ein Ersatzmitlied zu laden, oder bezieht sich die rechtliche Verhinderung nur auf den ihn betreffenden T.O.P.? Und wie wird dann das Ersatzmitglied geladen?
Gruß
Sonni
Community-Antworten (1)
04.11.2006 um 20:14 Uhr
Die rechtliche Verhinderung bezieht sich nur auf den Fall der persönlichen Betroffenheit. Das heißt, nur für den TOP in dem die Versetzung behandelt wird, Beratung und eventuelle Beschlussfassung, ist das entsprechende Ers Mitgl zu laden. Nach Abhandlung des TOP hat das Ers Mitgl die Sitzung zu verlassen und das ordentliche Mitgl nimmt wieder teil.
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