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Betriebsratsvorsitzender macht was er will/Verletzung der Geheimhaltung

A
admox
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Bin neu gewähltes Betirebsratsmitglied und wir haben einen 3 Köpfigen Betriebsrat. `Wir haben das Problem das unser Vorsitzender ( auch neu gewählt ) macht was er will. Er setzt sich über Beschlüsse hinweg, Arbeitet nicht für sondern gegen die Arbeitnehmer, meist in eigen Interesse, lässt zb. dem Arbeitgegenüber Sprüche fallen wie: Mir ist egal was die anderen sagen, der Mitarbeiter XY passt mir eh nicht, ich hätte die Kündigung eh unterschrieben und Er schwärzt sogar die eigenen Betriebsratsmitglieder bei der Geschäftsleitung an. Eigentlich wollte ich aus dem Kasperletheater austeigen, nur jezt bat mich der andere Kollege zu bleiben und anstelle meiner den Vorsitzenden aus dem Betriebsrat auszuschliessen. Was müssen wir beachten und wie müssen wir Verfahren um das rechtlich sauber hinzubekommen ?

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Community-Antworten (4)

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Heini

04.11.2006 um 17:56 Uhr

Ihr könnt kein ordentlich gewähltes BR Mitglied aus dem BR ausschließen, das geht nur auf Antrag, durch das Arbeitsgericht. Siehe § 23 BetrVG.

Würde Vorschlagen den Vors. abwählen und einen anderen Vors. wählen.

H
harald

05.11.2006 um 18:06 Uhr

es ist nicht so einfach eien vorsitzenden abzuwählen. er legt die tagesordnung der betriebsratssitzung fest§ 29,2 BetrVG was gehen könnte wäre entfernung wegen verletzung gesetzlicher pflichten dazu mnüsste aber ein virtel der beschäftigten den antrag unterzeichnen oder die gewerkschaft mitspielen 23,1 BetrVG

M
Mona-Lisa

05.11.2006 um 18:17 Uhr

@harald, Quatsch! einfache Mehrheit des BR`s genügt, dann tritt er in die Reihe der "normalen" Betriebsräte zurück!

H
Heini

05.11.2006 um 20:05 Uhr

harald, ein Betriebsratsmitglied gem. § 23 BetrVG aus dem BR auszuschließen ist sehr schwer. Die Meßlatte der Arbeitsgerichte liegt sehr hoch und das ist auch gut so. Der Betroffene müsste schon wiederholt Pflichtverletzung begangen haben und ob das in diesem Fall gegeben ist, ist aus der Beschreibung nicht zu erkennen. Auch sollte man bedenken, dass solche Ausschlussverfahren, laufen sie durch alle Instanzen, sehr langwierig sein könnten. Mit einem pfiffigen Juristen könnte so ein Verfahren auch die Amtszeit eines BR überdauern. Würde also nicht das Problem lösen.

Einen Vors. von seinem Amt abzuwählen ist sehr einfach. Die Mehrheit des BR, in diesem Falle 2 Mitglieder, beantragen beim Vors. den TOP " Abwahl des Vors" und den TOP "Wahl eines Vors" mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Somit ist der Vors. VERPFLICHTET die beantragten TOP mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Kommt der Vors. seiner Verpflichtung nicht nach, wird zu Beginn der nächsten Sitzung die Tagesordnung auf Beschluss des BR entsprechen ergänzt und die Abwahl und Neuwahl konsequent durchgezogen. Eventuelle Beschimpfungen und Drohungen, man wolle die Abwahl anfechten oder sonstige Klagen einreichen, sollte der übrige BR ignorieren und sein Vorhaben unbeirrt durchziehen.

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