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int. Kündigung mit fadenscheinlichen Argumenten

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norberti2000
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns im Haus ist eine interne Kündigung mit sehr fadenscheinigen Abmahnungen ausgesprochen worden. Welche Möglichkeit haben wir als Betriebsrat dort irgendewelche Maßnahmen einzuleiten. Welche Möglichkeiten haben wir überhaupt ???? Ich bin neuer Betriebsrat und bin schwer am lernen, leider fehlt mir hier und dort der Hintergrund wie oder was man in solchen Fällen machen kann. Unser alter BR hält sich mit Infos an uns neuen sehr zurück. Auf Ihrem ersten Seminar war ich gewesen aber mir fehlt halt immer noch sehr viel. Es würde mich freuen wenn Sie mir Hilfe oder ein paar Tipps geben könnten zu oben aufgeführtem Thema. Vielen Dank Gruß Norbert :--))

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Community-Antworten (6)

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Mona-Lisa

04.11.2006 um 13:51 Uhr

@norberti2000, "Bei uns im Haus ist eine interne Kündigung mit sehr fadenscheinigen Abmahnungen ausgesprochen worden."

fristgerechte oder fristlose Kündigung? Habt ihr der Kündigung widersprochen oder nicht? was ist bei euch eine interne Kündigung? Entweder soll gekündigt werden oder nicht.

N
norberti2000

04.11.2006 um 15:12 Uhr

Fristgerecht, mit dem Hinweis auf eher. Haben nicht wiedersprochen. Eine wirkliche Kündigung.

P
paula

04.11.2006 um 15:49 Uhr

ich dachte die kündigung war so fadenscheinig aufgebaut. warum habt ihr nicht widersprochen? jetzt ist der zug für den BR doch schon abgefahren.

der MA sollte ggf. kündigungsschutzklage erheben, wenn er an seinem arbeitsplatz hängt

M
Mona-Lisa

04.11.2006 um 16:32 Uhr

@norberti2000, die Kündigungsschutzklage wäre dann innerhalb von 3 Wochen einzureichen! Du bist als neuer BR noch recht unsicher. Ist ja auch zu verstehen. Aber du hast bereits eine Schulung hinter dir und ich hoffe, das war eine über das Betriebsverfassungsgesetz! Darin wird auch das Thema "Kündigung" behandelt. Nimm dir mal ein BetrVG mit Kommentar zur Brust! Der § 102 könnte dafür geeignet sein, dein dort gelerntes, was Kündigungen anbelangt, aufzumöbeln! :-)

Auch wenn die "alten BRs" sich mit Infos zurückhalten, liegt es an dir, sie so lange mit Fragen zu löchern, bis auch diese Herrschaften merken, dass dir mit dem Amt, das du mit deiner Wahl übernommen hast, ernst ist. Viel Glück!

H
harald

04.11.2006 um 16:37 Uhr

zuerst ist zu fragen: wurde der betriebsrat v o r der Kündigung angehört? falls ja sollte der br wiedersprechen. gründe im BetrVG. Der kollege soll sofort klage beim arbeitsgericht einreichen. ist er in der Gewerkschaft sofort dorthin gehen, auf fristen achten Das arbeitsgericht prüft die abmahnungen sehr genau.

H
Heini

04.11.2006 um 18:04 Uhr

Der AG hat nur die Verpflichtung, vor jeder Kündigung den BR anzuhören. Hat er das gemacht, hat er seine gesetzlichen Vorgaben gegenüber dem Betriebsrat erfüllt. Kündigt er nun, obliegen alle weiteren Abwehrmaßnahmen dem Betroffenen, der BR hat keine gesetzlichen Einflussmöglichkeiten mehr.

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