Erstellt am 08.08.2005 um 00:30 Uhr von Berthold
Jeder Betrieb bekommt den BR den er verdient!
Erstellt am 08.08.2005 um 07:00 Uhr von merlin
Er kann sich natürlich wieder bewerben
Erstellt am 08.08.2005 um 09:15 Uhr von BR
sind die Qualifikationen der neuen Stelle so hoch das euer MA das nicht in den Griff bekäme.
Ihr solltet auch internen KollegeInnen eine Chance geben sich weiter zu qualifizieren.
Wenn eure GL dem MA dies zutraut, warum stellt sich der BR dann dagegen.
Erstellt am 08.08.2005 um 11:06 Uhr von Devil
Hallo BR!
Nach dieser Aktion sind wir jetzt auch etwas schlauer geworden.
Wir sind davon ausgegangen, da die GL generell hohen Wert auf Vorkenntnisse legt u. wir die betriebl. Interessen der gesamten Belegschaft ihm gegenüber vertreten müssen, dass wir die Bewerber mit den besten Qualifikationen bevorzugen.
Umgekehrt stellt sich jetzt die Frage, in wie weit wir einen internen Bewerber bevorzugen können, wenn der AG unbedingt einen externen Bewerber einstellen möchte, obwohl der eigene Mitarbeiter die besten Voraussetzungen mitbringt. Wie können und dürfen wir da vorgehen?
Hat der AG immer das letzte Wort u. braucht er dann auch nicht die Bewerbungsunterlagen des internen Bewerbers annehmen bzw. an uns weiterleiten?
Erstellt am 08.08.2005 um 13:47 Uhr von viktor
Also, der BR kann einer externen Einstellung die Zustimmung verweigern, wenn ein im Betrieb beschäftigter AN (...oder sonstige) Nachteile erleidet (siehe § 99 Abs 2 Satz 3 BetrVG
Die Nichtbeachtung seiner Beewerbung wäre ein Nachteil dieser Art.
Der AG kann dann nur einstellen, wenn das Artbeitsgericht die fehlende Zustimmung des BR ersetzt.
Erstellt am 08.08.2005 um 14:05 Uhr von BR
Hallo Devil,
ihr seid in erster Linie für eure Kolleginnen u. Kollegen zuständig, die euch gewählt haben. Deshalb mein Rat, helft dem Kollegen der sich für die Stelle beworben hat.
Gruß BR
Erstellt am 08.08.2005 um 15:31 Uhr von Devil
Hallo Viktor u. BR,
danke für eure Hilfe.
Ich werde meine KollegeInnen in der nächsten Sitzung darüber informieren.
Gruss, Devil