Erneute Bewerbung eines bereits abgelehnten internen Bewerbers
Hallo KollegenInnen!
Wir haben erst seit kurzer Zeit einen BR. Da wir und unsere GL es nicht besser wußten, haben wir letztendlich über die eingereichten Bewerber entschieden. Für 3 offene Stellen wurden uns 3 ext. u. 1 int. Bewerbung vorgelegt. Der int. Bewerber ist z.Z. als Servicekraft im eigenen Bistro tätig und hatte bereits eine mündliche Zusage der GL erhalten. Gegenüber den anderen Bewerb. hat er aber die schlechtesten Voraussetzungen (Qualif.) Wir haben den 3 ext. unsere Zustimmung gegeben u. dem internen Bewerb. die Zustimmung verweigert. Die GL hat das vorerst so hingenommen. Jetzt wird wieder eine Stelle in der Abteilung frei u. der bereits abgelehnte Mitarbeiter will sich wieder darauf bewerben. Die GL wird uns höchstwahrscheinlich nur diesen Bewerber vorlegen und daher unsere Frage: In wie weit darf ein bereits abgelehnter Bewerber sich auf weitere interne Stellen bewerben.
Community-Antworten (7)
08.08.2005 um 02:30 Uhr
Jeder Betrieb bekommt den BR den er verdient!
08.08.2005 um 09:00 Uhr
Er kann sich natürlich wieder bewerben
08.08.2005 um 11:15 Uhr
sind die Qualifikationen der neuen Stelle so hoch das euer MA das nicht in den Griff bekäme. Ihr solltet auch internen KollegeInnen eine Chance geben sich weiter zu qualifizieren. Wenn eure GL dem MA dies zutraut, warum stellt sich der BR dann dagegen.
08.08.2005 um 13:06 Uhr
Hallo BR!
Nach dieser Aktion sind wir jetzt auch etwas schlauer geworden. Wir sind davon ausgegangen, da die GL generell hohen Wert auf Vorkenntnisse legt u. wir die betriebl. Interessen der gesamten Belegschaft ihm gegenüber vertreten müssen, dass wir die Bewerber mit den besten Qualifikationen bevorzugen.
Umgekehrt stellt sich jetzt die Frage, in wie weit wir einen internen Bewerber bevorzugen können, wenn der AG unbedingt einen externen Bewerber einstellen möchte, obwohl der eigene Mitarbeiter die besten Voraussetzungen mitbringt. Wie können und dürfen wir da vorgehen? Hat der AG immer das letzte Wort u. braucht er dann auch nicht die Bewerbungsunterlagen des internen Bewerbers annehmen bzw. an uns weiterleiten?
08.08.2005 um 15:47 Uhr
Also, der BR kann einer externen Einstellung die Zustimmung verweigern, wenn ein im Betrieb beschäftigter AN (...oder sonstige) Nachteile erleidet (siehe § 99 Abs 2 Satz 3 BetrVG Die Nichtbeachtung seiner Beewerbung wäre ein Nachteil dieser Art.
Der AG kann dann nur einstellen, wenn das Artbeitsgericht die fehlende Zustimmung des BR ersetzt.
08.08.2005 um 16:05 Uhr
Hallo Devil,
ihr seid in erster Linie für eure Kolleginnen u. Kollegen zuständig, die euch gewählt haben. Deshalb mein Rat, helft dem Kollegen der sich für die Stelle beworben hat.
Gruß BR
08.08.2005 um 17:31 Uhr
Hallo Viktor u. BR,
danke für eure Hilfe. Ich werde meine KollegeInnen in der nächsten Sitzung darüber informieren.
Gruss, Devil
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