Bearbeitungsgebühren Pfändung
Kann der Arbeitgeber monatlich Bearbeitungsgebühren für eine Pfändung geltend machen ? Ich habe mehrere Internetbeiträge finden können die dies als unzulässig einstuffen.
Ferner ist eine Rückerstattung der Kosten möglich, und wenn ja für welchen Zeitraum kann man diese zurück fordern ?
Aufgrund meiner Unterhaltsverpflichtung werden mir bereits seit ca 10 Jahren monatlich ca. 7€ Bearbeitungsgebühren abgezogen.
Da kommt eine stolze Summe in 10 Jahren zusammen.
Community-Antworten (2)
18.01.2011 um 09:13 Uhr
BAG Urteil vom 18.07.2006 1 AZR 578/05
Die Rückerstattung über den gesamten Zeitraum dürfte sich etwas schwierig gestalten, tariliche Ausschlußfristen sind zu beachten. ( In der Regel 3 Monate )
18.01.2011 um 15:13 Uhr
naja...seit 10 Jahren Pfändung, wieso zahlst dann nicht so langsam mal freiwillig, dann mußt auch die 7,00 Euro nicht mehr jeden Monat zahlen.
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