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Bearbeitungsgebühren Pfändung

S
Stanislaus
Jan 2018 bearbeitet

Kann der Arbeitgeber monatlich Bearbeitungsgebühren für eine Pfändung geltend machen ? Ich habe mehrere Internetbeiträge finden können die dies als unzulässig einstuffen.

Ferner ist eine Rückerstattung der Kosten möglich, und wenn ja für welchen Zeitraum kann man diese zurück fordern ?

Aufgrund meiner Unterhaltsverpflichtung werden mir bereits seit ca 10 Jahren monatlich ca. 7€ Bearbeitungsgebühren abgezogen.

Da kommt eine stolze Summe in 10 Jahren zusammen.

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Community-Antworten (2)

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rolfo

18.01.2011 um 09:13 Uhr

BAG Urteil vom 18.07.2006 1 AZR 578/05

Die Rückerstattung über den gesamten Zeitraum dürfte sich etwas schwierig gestalten, tariliche Ausschlußfristen sind zu beachten. ( In der Regel 3 Monate )

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rtjum

18.01.2011 um 15:13 Uhr

naja...seit 10 Jahren Pfändung, wieso zahlst dann nicht so langsam mal freiwillig, dann mußt auch die 7,00 Euro nicht mehr jeden Monat zahlen.

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