W.A.F. LogoSeminare

Auswahlrichtlinien nach §95

A
Andreij
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG möchte mit uns Auswahlrichtlinien nach §95 vereinbaren. Hintergrund sind geplante betriebsbedingte Kündigungen. (offizielle Anhörung gab`s noch keine) Einigkeit besteht darin, dass die Auswalkriterien Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtung und Schwerbehinderung eingesetzt werden. Unklar ist die Gewichtung (evtl. Punktesystem). Vorschlag des AG ist eindeutig: Man will die alten, schwachen loswerden. Wo finde ich gute Informationen zum Thema? Wer hat Erfahrung oder sogar ein eigenes System, dass er mir zur Verfügung stellen kann.

5.605013

Community-Antworten (13)

W
Werner

08.04.2008 um 10:00 Uhr

Moin Andreij, schau dir mal diese Seite an. http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/sozialauswahl.php

W
Werner

08.04.2008 um 10:05 Uhr

ich hab auch noch eine Exceldatei, die hier aber trotz Bearbeitung nicht richtig wiedergegeben wird. Deshalb wird sie zu unübersichtlich. Habs versucht. Haut nicht hin.

A
Andreij

08.04.2008 um 11:24 Uhr

Hallo Werner Danke für die Info! Wäre es möglich mir die Excel Datei zu mailen (kleisers@web.de) Oder kurz erklären wie du die vier Kriterien gewichtest?

KC
Kater Carlo

08.04.2008 um 11:38 Uhr

Hallo Andreij, bei uns haben wir einen Sozialplan mit RA erstellt,der folgendes vorsieht. Pro Jahr Lebensalter bis maximal 55 1Punkt Pro Jahr Betriebszugehörigkeit bis 15 Jahre 1 Punkt, jedes Jahr über 15 Jahre 2 Punkte Steuerklasse 1+2 = 9 Punkte Steuerklasse 3 = 8 Punkte Steuerklasse 4-6 = 0 Punkte Je Kind auf Steuerkarte 5 Punkte Pro Grad der Behinderung 0,1 Punkt

Hoffe das hilft zur Orientierung

MfG

Kater Carlo

W
Werner

08.04.2008 um 11:45 Uhr

Hallo Andreij, kommt ;-)

P
Petrus

08.04.2008 um 14:40 Uhr

@Kater: Ui ... Benachteiligung verheirateter MA... ob das AGG-konform ist?

KC
Kater Carlo

08.04.2008 um 17:59 Uhr

@ Petrus Wieso Benachteiligung? Unverheiratet müssen alleine ihren Lebensunterhalt verdienen. Und Verheiratete wo der Partner auch verdient sprich stkl 4 und 5 sind durch die Maßnahme doch nicht so stark belastet meinte jedenfalls unser RA von Verdi. War ein Insolvenzsozialplan

BT
betriebliche trübung

08.04.2008 um 19:32 Uhr

lasst die finger von der sozialauswahl, die muss der ag erstellen. wenn ihr euch daran beteiligt, versaut ihr den mitarbeitern die erfolgsaussichten bei einer evt. kündgungsschutzklage!

http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/sozialauswahl.php

http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_sozialauswahl.htm

http://www.palm-bonn.de/sozialauswahl.htm

P
paula

08.04.2008 um 22:48 Uhr

@betriebliche trübung

ich sehe es wie Du obwohl es sicher Situationen geben kann in denen der BR insbesondere an die verbleibende Belegschaft denken muss.

Ansonsten hätte ich auch erhebliche Probleme mit einem Punktesystem wie oben vorgeschlagen. Wenn der verdi-RA das vorschlägt... naja! Ihr bevorzugt ja schon Steuerklasse 1 und 2 vor 3. Außerdem wenn dann kann es nur um reale Unterhaltspflichten gehen und da ist die Steuerklasse wohl kaum ein tauglicher Indikator. Ich glaube vor einem Gericht hätte man hier gute Chancen...

P
Petrus

09.04.2008 um 13:17 Uhr

@Kater: StKl. 3 bedeutet in der Regel Hauptverdiener / Alleinverdiener einer Familie. Und der bekommt weniger Punkte als ein Single in StKl 1? Hurra! Und auch bei MA in StKl. 1 gibt es nicht wenige, die einen Unterhaltsanspruch gegen einen LAP (Lebensabschnittspartner haben - ist im Zusammenhang mit Hartz 4 für nichteheliche Lebensgemeinschaften hinreichend durchgeklagt) Warum sollten die gegenüber verheirateten in StKl. 4 bevorzugt werden? Und last but not least: Eingetragene Lebenspartner sind zwangsläufig in StKl.1 (in Ausnahmen auch 2). Und bei pauschaler Bevorzugung der "Homo-Ehe" gegenüber einer "Hetero-Ehe" dürfte Dir der/die Vorsitzende bei ArbG AGG und GG um die Ohren hauen...

@paula: Das wir mal einer Meinung sind... Muss ich mir jetzt ein lila Tuch kaufen? ;-)

BT
betriebliche trübung

09.04.2008 um 21:11 Uhr

@paula: wieso ver.di-RA; hineininterpretiert? oder bin ich grade von partieller blindheit geschlagen? ;-)

P
paula

10.04.2008 um 02:26 Uhr

@betriebliche trübung

Kater Carlo schrieb: ....sind durch die Maßnahme doch nicht so stark belastet meinte jedenfalls unser RA von Verdi....

würde so was nie von mir aus behaupten ;-)

BT
betriebliche trübung

10.04.2008 um 09:49 Uhr

@paula: tatsächlich, brauch wohl ´ne brille :-)

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Anwendung von Auswahlrichtlinien ohne Mitbestimmung

Älter

Hallo zusammen, nachdem bei uns eine Stelle intern sowohl als extern ausgeschrieben wurde, hat sich der AG für einen externen Bewerber entschieden. Um seine Entscheidung zu untermauern wurde in der I

Auswahlrichtlinien - wie wichtig können für einen Betriebsrat Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG sein?

Älter

Hallo, wie wichtig können für einen Betriebsrat Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG sein? Sind diese nötig, oder können die einem sogar ein Bein stellen? Vielen Dank... Berndi61

Betriebsvereinbarungen Auswahlrichtlinien/Beurteilungsgrundsätze und mehr - Falls Ihr solche BVen habt schickt sie uns bitte

Älter

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, wir suchen Musterbetriebsvereinbarungen zu folgenden Themen: generelle Auswahlrichtlinien ( bei Einstellungen, Versetzungen, leistungsprämien etc.) Ausw

Betriebsrat beruft sich auf Auswahlrichtlinien §95 BetrVG

Älter

Hallo Kollegen, in unserem Unternehmen kam von Seiten der Geschäftsleitung ein Antrag zur Umgruppierung (Hochstufung der Lohngruppe) eines Kollegen. Dieser Umgruppierung wurde nicht stattgegebe

Auswahlrichtlinie zu Versetzung - hat jemand von Euch für Versetzung schon Auswahlrichtlinien?

Älter

Hallo,ich hoffe hier kann mir jemand helfen.Wir sind ein Betrieb mit ca.600 AN und mit 6 Fillialen.Der neue Geschäftsführer läßt ohne Auswahlrichtlinien Kollegen versetzen mit dem hinweis Planstelle i