Auswahlrichtlinien nach §95
Unser AG möchte mit uns Auswahlrichtlinien nach §95 vereinbaren. Hintergrund sind geplante betriebsbedingte Kündigungen. (offizielle Anhörung gab`s noch keine) Einigkeit besteht darin, dass die Auswalkriterien Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtung und Schwerbehinderung eingesetzt werden. Unklar ist die Gewichtung (evtl. Punktesystem). Vorschlag des AG ist eindeutig: Man will die alten, schwachen loswerden. Wo finde ich gute Informationen zum Thema? Wer hat Erfahrung oder sogar ein eigenes System, dass er mir zur Verfügung stellen kann.
Community-Antworten (13)
08.04.2008 um 10:00 Uhr
Moin Andreij, schau dir mal diese Seite an. http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/sozialauswahl.php
08.04.2008 um 10:05 Uhr
ich hab auch noch eine Exceldatei, die hier aber trotz Bearbeitung nicht richtig wiedergegeben wird. Deshalb wird sie zu unübersichtlich. Habs versucht. Haut nicht hin.
08.04.2008 um 11:24 Uhr
Hallo Werner Danke für die Info! Wäre es möglich mir die Excel Datei zu mailen (kleisers@web.de) Oder kurz erklären wie du die vier Kriterien gewichtest?
08.04.2008 um 11:38 Uhr
Hallo Andreij, bei uns haben wir einen Sozialplan mit RA erstellt,der folgendes vorsieht. Pro Jahr Lebensalter bis maximal 55 1Punkt Pro Jahr Betriebszugehörigkeit bis 15 Jahre 1 Punkt, jedes Jahr über 15 Jahre 2 Punkte Steuerklasse 1+2 = 9 Punkte Steuerklasse 3 = 8 Punkte Steuerklasse 4-6 = 0 Punkte Je Kind auf Steuerkarte 5 Punkte Pro Grad der Behinderung 0,1 Punkt
Hoffe das hilft zur Orientierung
MfG
Kater Carlo
08.04.2008 um 11:45 Uhr
Hallo Andreij, kommt ;-)
08.04.2008 um 14:40 Uhr
@Kater: Ui ... Benachteiligung verheirateter MA... ob das AGG-konform ist?
08.04.2008 um 17:59 Uhr
@ Petrus Wieso Benachteiligung? Unverheiratet müssen alleine ihren Lebensunterhalt verdienen. Und Verheiratete wo der Partner auch verdient sprich stkl 4 und 5 sind durch die Maßnahme doch nicht so stark belastet meinte jedenfalls unser RA von Verdi. War ein Insolvenzsozialplan
08.04.2008 um 19:32 Uhr
lasst die finger von der sozialauswahl, die muss der ag erstellen. wenn ihr euch daran beteiligt, versaut ihr den mitarbeitern die erfolgsaussichten bei einer evt. kündgungsschutzklage!
http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/sozialauswahl.php
http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_sozialauswahl.htm
08.04.2008 um 22:48 Uhr
@betriebliche trübung
ich sehe es wie Du obwohl es sicher Situationen geben kann in denen der BR insbesondere an die verbleibende Belegschaft denken muss.
Ansonsten hätte ich auch erhebliche Probleme mit einem Punktesystem wie oben vorgeschlagen. Wenn der verdi-RA das vorschlägt... naja! Ihr bevorzugt ja schon Steuerklasse 1 und 2 vor 3. Außerdem wenn dann kann es nur um reale Unterhaltspflichten gehen und da ist die Steuerklasse wohl kaum ein tauglicher Indikator. Ich glaube vor einem Gericht hätte man hier gute Chancen...
09.04.2008 um 13:17 Uhr
@Kater: StKl. 3 bedeutet in der Regel Hauptverdiener / Alleinverdiener einer Familie. Und der bekommt weniger Punkte als ein Single in StKl 1? Hurra! Und auch bei MA in StKl. 1 gibt es nicht wenige, die einen Unterhaltsanspruch gegen einen LAP (Lebensabschnittspartner haben - ist im Zusammenhang mit Hartz 4 für nichteheliche Lebensgemeinschaften hinreichend durchgeklagt) Warum sollten die gegenüber verheirateten in StKl. 4 bevorzugt werden? Und last but not least: Eingetragene Lebenspartner sind zwangsläufig in StKl.1 (in Ausnahmen auch 2). Und bei pauschaler Bevorzugung der "Homo-Ehe" gegenüber einer "Hetero-Ehe" dürfte Dir der/die Vorsitzende bei ArbG AGG und GG um die Ohren hauen...
@paula: Das wir mal einer Meinung sind... Muss ich mir jetzt ein lila Tuch kaufen? ;-)
09.04.2008 um 21:11 Uhr
@paula: wieso ver.di-RA; hineininterpretiert? oder bin ich grade von partieller blindheit geschlagen? ;-)
10.04.2008 um 02:26 Uhr
@betriebliche trübung
Kater Carlo schrieb: ....sind durch die Maßnahme doch nicht so stark belastet meinte jedenfalls unser RA von Verdi....
würde so was nie von mir aus behaupten ;-)
10.04.2008 um 09:49 Uhr
@paula: tatsächlich, brauch wohl ´ne brille :-)
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