Erstellt am 03.11.2006 um 15:00 Uhr von Mona-Lisa
@Vampire2707,
ein Betriebsratsmitglied, das selbst kündigt, wird nicht anders behandelt wie jeder andere Mitarbeiter auch.
Gegen wen soll der AG eine Freistellung durchsetzen?
Wenn er ihn freistellen will (natürlich nur bei vollen Bezügen), wird er ihn freistellen!
Er ist nicht verpflichtet, euch um Genehmigung zu bitten.
Erstellt am 03.11.2006 um 15:04 Uhr von Fayence
Vampire2707,
wodurch die Betriebsratstätigkeit jedoch nicht ausgeschlossen wird! Nehme an, dass dies der Hintergrund Deiner Frage ist.
Erstellt am 03.11.2006 um 15:07 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
bist du in Besitz der berühmten Kristallkugel?
Erstellt am 03.11.2006 um 15:18 Uhr von Vampire2707
Danke Euch ...
@mona: Kristallkugel ??
Erstellt am 03.11.2006 um 15:23 Uhr von Mona-Lisa
@Vampire 2707,
es gibt Forumsteilnehmer, die Fayence liebevoll unterstellen, hellseherische Fähigkeiten zu besitzen....
Erstellt am 03.11.2006 um 19:38 Uhr von harald
alles richtig auser der kugel. oft werden betriebsräte mit vollen bezügen freigestellt um sie aus dem betrieb zu haben. mann könnte wegen behinderung der betriebsratsarbeit klagen weil betriebsräte niocht schlechter oder besser gestellt werden dürfen. aber bei 2 monaten lohnt sich das ?. der kollege/in soll die 2 monate zu hause geniesen und seine betriebsratsarbeit solange weiter machen.
Erstellt am 04.11.2006 um 17:38 Uhr von Heini
Wenn der AG ein Betriebsratsmitglied von der arbeitsvertraglichen Arbeit freistellt, bedeutet das nicht, dass der Betroffene auch von der BR Arbeit freigestellt ist.
Der Kollege hat das Recht und die Pflicht, bis zum Ausscheiden aus dem Betrieb, seine BR Arbeit weiter wahrzunehmen.
Selbst bei einem Hausverbot des AG ist dem BR Mitglied die Zuwegung im Betrieb so zu gestatten, das Er die Möglichkeit hat sein BR Amt weiter wahrzunehmen.