Betriebsversammlung - wie lange vorher muss Termin feststehen ?
Wie lange im vorraus muß eine Betriebsversammlung ausgehangen werden?
Community-Antworten (8)
03.11.2006 um 09:56 Uhr
Schiedsrichter, es gibt kieine gesetzlichen Bestimmungen darüber, was eine rechtzeitige Einladung ist. Richtet sich nach Euren betrieblichen Begebenheiten und sollte so früh erfolgen, dass sich neben AG und Gewerkschaft auch die MA terminlich auf die BetrV einstellen können.
03.11.2006 um 10:17 Uhr
@Schiedsrichter, 14 Tage vorher müsste allen gerecht werden.
03.11.2006 um 10:20 Uhr
Mona-Lisa, es sei denn, dass z.B. einzelne Betriebsteile sehr weit vom Hauptbetrieb entfernt liegen, dann wäre eventuell eine frühere Bekanntmachung sinnvoll
03.11.2006 um 10:44 Uhr
Ich bin ja nicht davon überzeugt, dass "Betriebsversammlungen ausgehangen" werden müssen. Sonst kommt man noch auf die Idee, dass eine Sitzung des Betriebsrates "gut abgehangen" werden sollte.
03.11.2006 um 10:52 Uhr
@ all
wir geben d termin immer oder meisstens 7 wochen vorher bekannt, liegt aber auch daran das der dienstplan für die Ma´s mindestens 6 wochen im vorraus geplannt unbekannt zu geben ist ... teil der BV und da verstehen wir überhaupt gar keinen spaß wenn es um unsere BV und deren durch setzung geht .
03.11.2006 um 11:02 Uhr
@waschbär Es gibt sogar Betriebe, die die Termine der BVers. ein Jahr im voraus festlegen. Es gibt dann aber auch Betriebe, die die Durchsetzung der Termine der BVers. an den Notwendigkeiten des Betriebes festmachen - auch kurzfristig!
03.11.2006 um 12:14 Uhr
@ kölner,
du meinst so " morgen " .... ja kenne ich , wird auch gelebt aber nur wenn es sein muss ... ansonsten halten wir uns an die Vierer regel, wir haben ja auch immer was besonders in der "heute" zeit
03.11.2006 um 19:30 Uhr
Bei uns wird die Einladung14 Tage vorher per e-Mail an alle Mitarbeiter verschickt. Zusetzlich hängen wir sie auch noch ans schwarze Brett und unsere Aussenanlagen werden per Fax dazu eingeladen.
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