Erstellt am 03.11.2006 um 08:56 Uhr von Lotte
Schiedsrichter,
es gibt kieine gesetzlichen Bestimmungen darüber, was eine rechtzeitige Einladung ist. Richtet sich nach Euren betrieblichen Begebenheiten und sollte so früh erfolgen, dass sich neben AG und Gewerkschaft auch die MA terminlich auf die BetrV einstellen können.
Erstellt am 03.11.2006 um 09:17 Uhr von Mona-Lisa
@Schiedsrichter,
14 Tage vorher müsste allen gerecht werden.
Erstellt am 03.11.2006 um 09:20 Uhr von Lotte
Mona-Lisa,
es sei denn, dass z.B. einzelne Betriebsteile sehr weit vom Hauptbetrieb entfernt liegen, dann wäre eventuell eine frühere Bekanntmachung sinnvoll
Erstellt am 03.11.2006 um 09:44 Uhr von Kölner
Ich bin ja nicht davon überzeugt, dass "Betriebsversammlungen ausgehangen" werden müssen.
Sonst kommt man noch auf die Idee, dass eine Sitzung des Betriebsrates "gut abgehangen" werden sollte.
Erstellt am 03.11.2006 um 09:52 Uhr von waschbär
@ all
wir geben d termin immer oder meisstens 7 wochen vorher bekannt, liegt aber auch daran das der dienstplan für die Ma´s mindestens 6 wochen im vorraus geplannt unbekannt zu geben ist ... teil der BV und da verstehen wir überhaupt gar keinen spaß wenn es um unsere BV und deren durch setzung geht .
Erstellt am 03.11.2006 um 10:02 Uhr von Kölner
@waschbär
Es gibt sogar Betriebe, die die Termine der BVers. ein Jahr im voraus festlegen. Es gibt dann aber auch Betriebe, die die Durchsetzung der Termine der BVers. an den Notwendigkeiten des Betriebes festmachen - auch kurzfristig!
Erstellt am 03.11.2006 um 11:14 Uhr von waschbär
@ kölner,
du meinst so " morgen " .... ja kenne ich , wird auch gelebt aber nur wenn es sein muss ... ansonsten halten wir uns an die Vierer regel, wir haben ja auch immer was besonders in der "heute" zeit
Erstellt am 03.11.2006 um 18:30 Uhr von Nickie
Bei uns wird die Einladung14 Tage vorher per e-Mail an alle Mitarbeiter verschickt. Zusetzlich hängen wir sie auch noch ans schwarze Brett und unsere Aussenanlagen werden per Fax dazu eingeladen.