Was ist Akkordarbeit?
Liebe Kolleginnen, Kollegen und Betriebsräte, wer kann uns helfen den Begriff "Akkordarbeit" zu klären. Welche Gesetze sind da anwendbar. Akkordarbeit, wenn der Maurer seine Steine schneller einzementiert ist wohl allen geläufig. Was ist aber mit Akkordarbeit, wenn das Arbeitstempo durch eine Maschine bestimmt wird, die frei einstellbares Arbeitstempo hat. Wir als BR müssen unsere Koll. schützen vor der Ausbeutung durch zu hohes Arbeitstempo. FREUE MICH VON JEMENDEM ZU HÖREN MfG.
Community-Antworten (10)
08.10.2006 um 16:38 Uhr
Hallo, maki,
Man spricht von Akkordarbeit, wenn in einem Arbeitsverhältnis die Grundlage für die Entlohnung des Arbeitnehmers nicht (nur) die Dauer der Arbeitszeit, sondern (hauptsächlich) die Erbringung einer gewissen Leistung in einer konkreten Zeit ist, die meist in Stückzahlen messbar ist.
Alles klar ?
08.10.2006 um 17:00 Uhr
Danke für die schnelle Antwort, hast´e auch schnell ´n paar Gestzesgrundlagen dafür? Ist schon gut, wenn ich gleich handfeste Argumente vorlegen kann. Gruß Maki
08.10.2006 um 18:04 Uhr
Maki, hauptsächlich werden Schwangere und Jugendliche vor Akkordarbeit geschützt: JArbSchG §23, MuSchG §4
08.10.2006 um 18:07 Uhr
@Maki, soll Akkord bei euch eingeführt werden?
08.10.2006 um 18:30 Uhr
Hallo Mona-Lisa, die Taktzahlen der Maschinen werden laufend erhöht. Die AN haben kaum Zeit zum Pipi machen und schwitzen wie dei Schw.... Ist ja auch eine Art von Akkord. Ich sage dazu MASCHINENAKKORD Gruß Maki
09.10.2006 um 09:59 Uhr
Guten Morgen,
in solche Fällen werden normalerweise SPRINGER eingesetzt,die dann den Kollegen ablösen während seiner pers.Verteilzeit.
09.10.2006 um 11:19 Uhr
@DocPille, das funktioniert aber auch nur, wenn es bestehende Akkordvereinbarungen gibt.. Und so wie ich Maki verstanden habe, wird zwar im Akkord gearbeitet, aber ohne irgendwelche Vereinbarungen.
09.10.2006 um 11:51 Uhr
@Frau mit dem Lächeln
stimmt du hast Recht,dann gehören da aber schnellstens BV's her.
09.10.2006 um 12:19 Uhr
@all Wie wäre es denn für "Maki" mit den einschlägigen §§ des ArbSchG zu argumentieren...
09.10.2006 um 20:44 Uhr
Lieben Dank an Kölner, DocPille, Mona-Lisa, Lotte und Waschbär für die vielen Infos. Fehlt nur noch die liebe Fayence. Unser AG kann es nach ca. 40 Jahren Herrschaft immer noch ganz schwer einsehen, dass es ein Betr.Verf.G gibt. Es muss immer wieder jedes Recht aus dem Boden gestampft werden. Das Betr.Verf.G wird permanent mit den Füssen getreten. Euch viel Glück in der Zukunft Gruß Maki
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