W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeiterbefragung - Genehmigungspflichtig ?

L
Liese2
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen Kollegen, ist die Durchführung einer Meinungsumfrage in Form eines Fragebogens (anonym) zur allgemeinen Zufriedenheit im Unternehmen und zur Leistung der Personalleitung vorab vom Arbeitgeber zu genehmigen? Danke für Eure Antworten!

8.336011

Community-Antworten (11)

K
Konrad

03.11.2006 um 08:48 Uhr

Klares Ja und auch Euch evtl. untersagen! Es ist nicht Aufgabe des BR die Leistung der Personalleitung zu beurteilen oder anonym beurteilen zu lassen. Auf welches Recht wollt ihr das stützen?

L
Liese2

03.11.2006 um 08:59 Uhr

@Konrad, wir wollen generell die Zufriedenheit im Unternehmen abfragen (z.B. Büroausstattung, Kantine, Arbeitsabläufe), um zu erfahren, wo der Schuh drückt. Gibt es tatsächlich ein Gesetz, das solche Umfragen verbietet?

F
Fayence

03.11.2006 um 09:07 Uhr

Konrad, Mitarbeiterbefragungen, die der BR initiiert, sind NICHT durch den AG zu genehmigen!

Liese2, im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit würde ich den AG jedoch von dieser Befragung in Kenntnis setzen.

K
Kölner

03.11.2006 um 09:08 Uhr

@Liese2 Seit wann bedient sich ein BR der Methoden eines AG? Wenn ein BR Infos zur Zufriedenheit der AN braucht, dann ist doch eine persönliche Befragung viel effektiver... ...und dann stört auch nicht die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

M
Mona-Lisa

03.11.2006 um 09:21 Uhr

@Liese2, garantiert bekommt ihr ehrlichere Antworten von euren Mitarbeitern, wenn ihr direkt vor Ort solche Themen ansprecht. Lasst die Finger von so einer Befragung, auch wenn sie anonym durchgeführt werden soll. Manche MA sind weitaus gesprächiger, wenn man den persönlichen Kontakt sucht.

L
Liese2

03.11.2006 um 09:30 Uhr

von Liese2: die persönliche Befragung haben wir bereits durchgeführt und im Laufe der Gespräche immer neue Aspekte abgefragt (man lernt ja dazu). Um nun alle Mitarbeiter komplett noch einmal zu allen inzwischen aufgekommenen Themenbereichen zu befragen, hatten wir die Idee zu dieser Meinungsumfrage.

K
Konrad

03.11.2006 um 09:30 Uhr

@Lise2 ist gibt kein Gesetz, dass explizit Umfragen verbietet, aber es gibt auch kein Gesetz, dass anonyme Umfragen als BR -Arbeit vorsieht. Ihr seid zur "vertrauensvollen Zusammenarbeit" verpflichtet.

@ Fayence: Vorsicht! Das ist Auslegungssache.

Von persönlichen Umfragen wie "Kölner" schreibt die zur normalen BR Arbeit gehören halte ich viel mehr.

F
Fayence

03.11.2006 um 10:25 Uhr

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.01.2003, 5 TaBV 25/02

"Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht befugt, in die vom Betriebsverfassungsgesetz gedeckte inhaltliche Arbeit des Betriebsrats einzuwirken. Dies hat die Arbeitgeberin vorliegend getan. Sie hat die ihr nicht genehme Auswertung der Mitarbeiterbefragung aus dem Intranet entfernt ..."

Konrad, ich bin nach wie vor der Meinung, dass es einem BR gestattet ist, eine eigene Umfrage zu starten!

Mona-Lisa, die garantiert ehrlicheren Antworten vor Ort sehe ich mit einer gewissen Skepsis!

Kölner, ich kenne Deine Meinung dazu! Der Knackpunkt ist für mich jedoch eher die Art der Fragestellungen, die Antwortmöglichkeiten und vor allem die Auswertung! Und da können sich die Geister im Hinblick auf die Qualität einer solchen Befragung in der Tat scheiden...

Liese2, nur mal so, wie viele MA sollen denn befragt werden?

L
Liese2

03.11.2006 um 10:36 Uhr

@Fayence, vielen Dank für den Beschluss. Das ist eine klare Aussage. Wir sind knapp 100 Mitarbeiter im Unternehmen.

E
Edelweis

03.11.2006 um 11:22 Uhr

@Liese2-wir haben zuletzt vor ca. 5 Jahren eine solche Umfrage durchgeführt. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit haben wir den AG informiert und sogar 2-3 Fragen, die ihn interessierten und die wir akeptieren konnten ,mit aufgenommen. Alles in allem war der Rücklauf und die Reaktion der Kollegen nicht schlecht. Allerdings haben wir kaum wirklich neues erfahren. Ob das den Aufwand lohnt, müsst ihr entscheiden. Edelweis

H
harald

03.11.2006 um 18:01 Uhr

da hatte ich vor drei jahren mal eine anonyme umfrage im betrieb gestartet. habe danach eine abmahnung kassiert. deas ag frankfurt hat dem arbeitgeber danach klar gemacht, daß der br sehr wohl das recht hat umfragen unter den mitarbeitern zu machen. allerdings sollten die fragen gut durchdacht sein.

Ihre Antwort