Antrag § 29. Abs 3 mit Terminvorschrift?
Ich habe ausserhalb der vereinbarten Abgabefristen einen mündlichen Antrag auf §29 Abs 3 bekommen,mit Tagesordnungspunkten, die noch auf die Tagesordnung sollen und einem vorgeschriebenen Termin, zu dem ich eine neue Sitzung einberufen soll, obwohl bereits eine nächste Sitzung anbraumt ist, zu der aber noch nicht geladen war. Auf Grund von § 29 Abs. sollte die Sitzung eine Woche vorverlegt werden. Muss der BR bzw.ich mir den Termin diktieren lassen? Es liegen keine Termingebundenen Beschlussanträge vor.
Community-Antworten (4)
02.11.2006 um 22:30 Uhr
Däubler, § 29, Rnd-Nr. 27 Der Vorsitzende des BR, im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende (sind beide verhindert, das mit der Führung der Geschäfte beauftragte BR-Mitglied [vgl. ArbG Esslingen 21. 5. 64, AuR 64, 249]), muss eine BR-Sitzung einberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder des BR oder der AG dies beantragen (Textmuster bei DKKF-Wedde, § 29, Rn. 29). Außerdem ist der BR-Vorsitzende verpflichtet, den Gegenstand, dessen Beratung beantragt wird, auf die Tagesordnung zu setzen. Dem BR-Vorsitzenden ist es jedoch unbenommen, weitere Punkte auf die Tagesordnung zu nehmen (GK-Raab, Rn. 29).
03.11.2006 um 10:52 Uhr
@Kunstrasen Zur Info: Der BRV ist lediglich "Lakai" oder "ostiarius" des BR's...
03.11.2006 um 21:10 Uhr
ich nehme an der ag beantragt einen tagesordnungspunkt zu behandeln. so eure einladung zur sitzung ist fertig also macht ihr einen neuen termin nur mit dem beantragten tagesordnungspunkt oder die einladung ist noch nicht fertig dan behandelt ihr den punkt halt. aufforderung eine br sitzung einzuberaumen ist an den vorsitzenden zu richten ich nehme an das bist du? eine form ist nicht vorgeschrieben kann auch mündlich sein. einen termin kan der ag nicht diktieren. wenn der vorsitzende nach abwägung der meinung ist es ist nicht so dringend kann er sich ein paar tage zeit lassen. natürlich müssen auch alle mitglieder des br rechtzeitig geladen werden. bei der sitzung solltet ihr auch beschliesen das zumindest ein Fitting und und für jedes mitglied ein handkomentar des BetrVG angeschafft werden soll. dan erübrigen sich viele fragen weil ihr selbst nachlesen könnt
03.11.2006 um 21:19 Uhr
harald, wenn jeder BR einen solchen "Literatur-Beschluss" fassen würde, würdest Du Dich diversen Antwortmöglichkeiten berauben...
Bin mir nicht so ganz sicher, ob das wirklich schlimm wäre!
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