Erstellt am 02.11.2006 um 08:31 Uhr von viktor
Was es nicht alles gibt. Wenn personenbezogene oder -beziehbarte Daten erfasst werden und die Möglichkeit der Verhaltens- und Leistungskontrolle besteht, besteht auch die Mitbestimmung des BR im Sinne des § 87 BetrVG
Erstellt am 02.11.2006 um 08:39 Uhr von kandesbutzler
Erstellt am 02.11.2006 um 10:14 Uhr von Kölner
Natürlich kann der AG das kontrollieren. Das sollte er vielleicht sogar! Die Frage ist nur nach den Konsequenzen...