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MITBESTIMMUNGSRECHTE BEI AUSWAHLVERFAHREN (NEUEINSTELLUNG)

SH
schwester hildegard
Jan 2018 bearbeitet

HALLO,

IN UNSEREM UNTERNEHMEN FINDEN DERZEIT WIEDER AC`s statt ( auswahlverfahren bei neueinstellungen), UNSER AG HAT UNS WEDER DARÜBER INFORMIERT DAS, WANN UND WIE DIESE AUSWAHLVERFAHREN STATTFINDEN. EIGENTLICH WISSEN WIR NICHTMAL DAS ES NEUEINSTELLUNGEN GEBEN SOLL. WIR WISSEN DAS WIR MITBESTIMMUNGSRECHTE HABEN UND MÖCHTEN DIESE AUCH DURCHSETZEN, LEIDER FEHLEN UNS DIE RICHTIGEN ARGUMENTE IN UNSEREM MONATSGESPRÄCH. WER KANN HELFEN? WIR SIND 9 BR MITGLIEDER DAVON 6 NEUE UND 3 ALTE WIR MÖCHTEN DIE 3 TATKRÄFTIG UNTERSTÜTZEN BEI DIESEM GESPRÄCH, WAS SICHER NICHT SO LEICHT SEIN WIRD UNSER AG IST NICHT GERADE KOMMUNIKATIV. MFG SCHWESTER HILDEGARD

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Community-Antworten (3)

P
paula

01.11.2006 um 18:27 Uhr

was heißt da argumente? ihr habt ein MBR und wollt dieses ausüben. und wenn der AG hier in zukunft nicht den weg über den BR gehen wird, gibt es ein verfahren! ihr schaltet einen anwalt ein es geht zum gericht der AG bekommt sicher eins auf die mütze und die kosten trägt er auch

M
Mona-Lisa

01.11.2006 um 18:35 Uhr

@schwester hildegard, ein Argument bei eurem nächsten Monatsgespräch wäre die Personalplanung, über die euch der AG zu unterrichten hat.
§ 92 BetrVG

(warum schreist du so?)

A
Angi1

02.11.2006 um 10:32 Uhr

Hallo schwester hildegard,

euer MBR ergibt sich aus § 95 BetrVG

MfG Angi1

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