MITBESTIMMUNGSRECHTE BEI AUSWAHLVERFAHREN (NEUEINSTELLUNG)
HALLO,
IN UNSEREM UNTERNEHMEN FINDEN DERZEIT WIEDER AC`s statt ( auswahlverfahren bei neueinstellungen), UNSER AG HAT UNS WEDER DARÜBER INFORMIERT DAS, WANN UND WIE DIESE AUSWAHLVERFAHREN STATTFINDEN. EIGENTLICH WISSEN WIR NICHTMAL DAS ES NEUEINSTELLUNGEN GEBEN SOLL. WIR WISSEN DAS WIR MITBESTIMMUNGSRECHTE HABEN UND MÖCHTEN DIESE AUCH DURCHSETZEN, LEIDER FEHLEN UNS DIE RICHTIGEN ARGUMENTE IN UNSEREM MONATSGESPRÄCH. WER KANN HELFEN? WIR SIND 9 BR MITGLIEDER DAVON 6 NEUE UND 3 ALTE WIR MÖCHTEN DIE 3 TATKRÄFTIG UNTERSTÜTZEN BEI DIESEM GESPRÄCH, WAS SICHER NICHT SO LEICHT SEIN WIRD UNSER AG IST NICHT GERADE KOMMUNIKATIV. MFG SCHWESTER HILDEGARD
Community-Antworten (3)
01.11.2006 um 18:27 Uhr
was heißt da argumente? ihr habt ein MBR und wollt dieses ausüben. und wenn der AG hier in zukunft nicht den weg über den BR gehen wird, gibt es ein verfahren! ihr schaltet einen anwalt ein es geht zum gericht der AG bekommt sicher eins auf die mütze und die kosten trägt er auch
01.11.2006 um 18:35 Uhr
@schwester hildegard,
ein Argument bei eurem nächsten Monatsgespräch wäre die Personalplanung, über die euch der AG zu unterrichten hat.
§ 92 BetrVG
(warum schreist du so?)
02.11.2006 um 10:32 Uhr
Hallo schwester hildegard,
euer MBR ergibt sich aus § 95 BetrVG
MfG Angi1
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