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BR-Vorsitzender Kandidat und Teilnehmer im Auswahlverfahren

W
Wupper
Mai 2020 bearbeitet

Der BR-Vorsitzende bewirbt sich auf eine neue Stelle (mehrere Arbeitsplätze), für das Auswahlverfahren wurden ein Fragenkatalog mit ungefähren Antworten erstellt und den Beteiligten des Verfahrens (nicht die Kandidaten) übersandt. Da der BR-Vorsitzende bei allen Auswahlgesprächen in seiner Funktion anwesend ist, wurden ihm auch die Fragen und Antworten übergeben. Jetzt meine Frage, darf der BR-Vorsitzende überhaupt, in seiner Funktion, an den Auswahlverfahren teilnehmen, wenn er sich auf die gleiche Stelle bewirbt? Ist er dann nicht im Vorteil, erstens weil er die Fragen und Antworten ja schon kennt und zweitens, weil er ja von den anderen Kandidaten auch alle Ausführungen hört. Ist das nicht eine Bevorteilung des BR-Vorsitzenden?

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Community-Antworten (10)

C
celestro

05.05.2020 um 19:20 Uhr

Als Beteiligtem, würde ich ihm die Unterlagen erst geben, nachdem sein Gespräch durch ist. Ansonsten kommt es wohl auch ein bisschen darauf an, wieso der BRV hier überhaupt dabei ist. Denke ja mal nicht, dass er "den Daumen heben gegenüber einem Bewerber oder senken kann", oder?

P.S. um ein Geschmäckle zu vermeiden, hätte ich als BRV das meinem Stellvertreter übergeben.

W
Wupper

05.05.2020 um 19:38 Uhr

Das er selbst als BRV an allen Gesprächen teilnehmen will sagt schon viel aus, sonst hätte er es ja aus Fäirness abgegeben.

S
seehas

05.05.2020 um 19:59 Uhr

Im Kommentar zu § 26 BetrVG steht ausdrücklich, dass keine Befangenheit vorliegt auch wenn der BRV sich auf dieselbe Stelle beworben hat. Für mich als BRV wäre es jedoch selbstverständlich mich hier komplett rauszunehmen und die ganze Angelegenheit einem anderen BR Mitglied anzuvertrauen, am besten per BR Beschluss. Auch wenn etwas legal ist muss es nicht richtig sein.

C
celestro

05.05.2020 um 21:56 Uhr

kannst Du das etwas näher spezifizieren? Denn ich kenne den Kommentar, das eine Befangenheit eines BRM beim Beschluss über die Einstellung nicht vorliegt, wenn sich das BRM auf die Stelle ebenfalls beworben hatte. HIER ist aber die Rede davon, dass der BRV noch im laufenden Bewerbungsverfahren an die Fragen und Antworten der "Mitbewerber" kommt. Das sind mMn 2 grundsätzlich verschiedene Paar Schuhe.

W
Wupper

05.05.2020 um 22:42 Uhr

Durch den AG wurde für das Auswahlverfahren der Fragen- und Antwortenkatalog erstellt. und an die Beteiligten des Verfahrens verschickt, auch dem BRV. Der BRV will an allen Auswahlgesprächen persönlich teilnehmen, was normalerweise ja auch kein Problem ist. Er kann dabei ja direkt oder indirekt durch Fragen oder änliches Einfluß nehmen. Nun hat sich der BRV aber ebenfalls auf diese Stelle (es sind mehere Arbeitsplätze) beworben, also muss er ja ebenfalls zu einem Auswahlgespräch. Wenn er aber den Fragen- und Antwortkatalog bereits kennt, ist dies ein Vorteil der meiner Meinung nach nicht richtig ist.

S
seehas

05.05.2020 um 23:11 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass der BRV die Modalitäten des Bewerbungsverfahrens kennt und auch Details über die Mitbewerber erfährt, wenn er im Verfahren als BR beteiligt ist. Ein Gericht hat genau dies für unbedenklich empfunden. Ich persönlich kriege da eine Gänsehaut, weil ich selbst nie auf die Idee käme mich in so einem Fall als unbefangen zu betrachten. Völlig unabhängig von jeder juristischen Bewertung hat das für mich etwas mit Anstad zu tun. Und Anstand bedeutet, dass ich mich aus dem Verfahren komplett heraus halte. Wenn der BRV selber nicht über ausreichend Anstand verfügt, hilft ihm vielleicht ein BR Beschluss auf die Sprünge. Nur weil jemand BRV ist muss er ja nicht alle Termine wahrnehmen. Auch andere Mitglieder können den BR vertreten.

P
Pjöööng

06.05.2020 um 01:37 Uhr

Was hat man denn darunter "ein Fragenkatalog mit ungefähren Antworten" zu verstehen? Ist das ein Wissensquiz á la "Bei wieviel Grad kocht der rechte Winkel?" und die ungefähre Antwort ist "Bei 95°C"? Dann hätte der BRV hier tatsächlich einen erheblichen Vorteil. Oder sind es Fragen wie "Wieviele Jahre arbeiten Sie schon als Gurkenstopfer?" oder "Haben Sie Erfahrungen im Stopfen von Cornichons?". Dann sähe ich keinen Vorteil.

Welche Aufgabe hat der BR hier im Rahmen des Bewerbundgsverfahrens? Was bedeutet "Da der BR-Vorsitzende bei allen Auswahlgesprächen in seiner Funktion anwesend ist"? Seine Funktion ist es, Erklärungen im Namen des BR abzugeben und entgegenzunehmen, sowie die Sitzungen vorzubereiten und zu leiten. Was hat das mit den Bewerbungen zu tun?

C
celestro

06.05.2020 um 16:38 Uhr

"Ein Gericht hat genau dies für unbedenklich empfunden."

Hast Du da einen Link, ein Aktenzeichen oder eine RN?

S
seehas

07.05.2020 um 13:45 Uhr

@celestro: RN 45a zu § 26 BetrVG bei Fitting, 2018. BAG 24.4.2013 - 7 ABR 84/11 Wobei bei der genaueren Betrachtung des Urteils fragwürdig ist, ob die bei Fitting vertretene Auffassung dadurch zu 100% gedeckt ist. Es handelt sich hier um einen sehr speziellen Fall.

P
Pjöööng

07.05.2020 um 13:51 Uhr

Ich lese in diesem Beschluss des BAG nur etwas zur Teilnahme eines betroffenen BRM an der Beschlussfassung des BR... Scheint mir ein völlig anderer Sachverhalt zu sein.

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