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Mitbestimmung des BR bei Mini-Job - richtiges Auswahlverfahren oder reicht eine Information von Seiten des AG an den BR?

J
JJ
Jan 2018 bearbeitet

Ist der Betriebsrat bei der Einstellung eines Mini-Jobbers für einen befristeten Zeitraum 01.08. bis 31.12.08 Mitbestimmungspflichtig. Muss es ein richtiges Auswahlverfahren geben, bei dem der BR eingebunden ist oder reicht eine Information von Seiten des AG an den BR?

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Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

28.07.2008 um 17:44 Uhr

@JJ, egal ob Minijobber oder Vollzeit - befristet oder nicht - ihr seid in der Mitbestimmung und der AG hat dem Betriebsrat die üblichen Einstellungspapiere (Anhörungen) vorzulegen.

Was meinst du genau mit Auswahlverfahren?

J
JJ

28.07.2008 um 18:33 Uhr

Vielen Dank erstmal. Mit Auswahlverfahren meine ich Auschreibung und Bewerbungsgespräche unter Einbeziehung des BR. Wir haben nur die Bewerbungsunterlagen bekommen mit der Info, dass der Personalbogen diese Woche kommt.

K
Kölner

28.07.2008 um 20:18 Uhr

@JJ Bei Bewerbungsgesprächen hat ein BR grundsätzlich nichts verloren; wenngleich diese "Unsitte" durchaus regelmäßig auftritt!

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