Teilnahme BR an Auswahlverfahren / Vorstellungsgesprächen / Einstellung Auszubildende?
Hallo zusammen,
ich habe mal eine grundsätzliche Frage:
Wie sehen die BR-Rechte bei Auszubildenden (Auswahlverfahren, Vorstellungsgespräch, Einstellung) aus?
Über Input zu dem Thema würde ich mich freuen!!
Viele Grüße Peter
Community-Antworten (1)
12.10.2006 um 18:22 Uhr
Hallo Peter. Genauso wie bei anderen Enstellungen auch! Dem BR sind sämtliche Bewerbungsunterlagen, auch Eignungstests und Arbeitsproben usw. vorzulegen. An Vorstellungsgesprächen ist der BR (lt. BetrVG) nicht beteiligt. Das Auswahlverfahren muss für den BR plausibel und nachvollziehbar sein.
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