Mit Kündigung gedroht weil Kollegin eine Qualitativ hochwertige Arbeit ablehnte - Rechtslage?
Hallo an alle, Bei uns ist der Notstand ausgebrochen, in einem Bereich mit 5 Mitarbeiterin hat die Spa Managerin und nun auch eine Angestellte von eienm auf den anderen Tag kekündigt und eine weitere Kollegin ist Krank geschrieben (wegen Mobbing derer die nun selber gekündigt haben) Nun soll eine Kollegin aus einer anderen Abteilung dort den Dienst vorübergehend übernehmen. Im AV steht drin, dass man in andere Bereiche versetzt werden kann, aber die Qualifikationen der Kollegin sind nicht entsprechend der Arbeit dort. Nun hat sie sich zunächst geweigert den Dienst zu übernehmen und die Folge war eine Drohung der GL mit einer fristlosen Kündigung. Nun meine Frage: Wie soll die Kollegin sich verhalten, wie kann sie sich schützen in Folge von Fehlern, die sie aus Unwissenheit vielleicht macht? und: Kann ihr überhaupt fristlos aus dem Grund gekündigt werden? Vielen Dank und schönen Gruss
Community-Antworten (4)
31.10.2006 um 11:40 Uhr
Was spricht denn erst einmal grundsätzlich dagegen, Vertrag hin oder her, für eine Übergangszeit entsprechend ihren Qualifikationen dort auszuhelfen ?
31.10.2006 um 12:00 Uhr
Hallo Rollie,
dagegen sprechen die Ausbildung und die unzureichende Qualifikation der Kollegin, sie ist in dem Bereich dort völlig unsicher und dem Druck (mfangreiche Arbeit) nicht gewachsen. Das hat sie dem Chef auch so gesagt und er droht mit fristloser Kündigung. Wenn ich es mal in Prozent ausdrücken soll, dann hat die Kollegin nur 10 % des ges. Arb.umfangs an Erfahrung und muß aber volle Kanne fahren. Fehler sind dann nicht ausgeschlossen. Zumal der Chef vor Wochen in Kenntniss gesetzt wurde, rechtzeitig zu reagieren und eine neue Kraft einzusetzen. (schon als die Managerin gekündigt hat). MfG
31.10.2006 um 12:09 Uhr
Die Frage ist hier doch wohl, ob der AG ihre Ablehnung als Arbeitsverweigerung ausgelegt!
31.10.2006 um 12:15 Uhr
ja, das tut er damit.
mfg
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