Hallo zusammen,
hat ein vollzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied (40 Std./Woche Mo-Fr, 8 Std./Tag) Anspruch auf Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb seiner Arbeitszeit, wenn eine erforderliche Schulung am Sonntag um 18:00 Uhr beginnt?