Ausgleich für Beginn der BR-Schulung am Sonntagabend?
Hallo zusammen, hat ein vollzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied (40 Std./Woche Mo-Fr, 8 Std./Tag) Anspruch auf Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb seiner Arbeitszeit, wenn eine erforderliche Schulung am Sonntag um 18:00 Uhr beginnt?
Community-Antworten (4)
31.10.2006 um 14:28 Uhr
Du erlaubst, dass ich mal so ohne weitere Hinweise bezweifle, dass die Schulung am Sonntag um 18 Uhr begonnen hat. War das nicht eher der Zeitpunkt für die Anreise?
31.10.2006 um 14:44 Uhr
@pit47, meine Erfahrung mit Seminaren sieht so aus: Sonntagabend Anreise spätestens 18.00 Uhr, anschliessendes gemeinsames Abendessen und kennenlernen der anderen Seminarteilnehmer. Montagmorgen 9.00 Uhr Beginn der Schulung.
Ein Seminar beginnt normalerweise nicht am Sonntagabend.....
31.10.2006 um 20:10 Uhr
Es gibt durchaus Seminare, deren Beginn (Kennenlernen etc.) schon in der Tagesordnung ausdrücklich auf So. Abend liegt.
Dennoch hat man schlechte Karten. Betriebsratarbeit hat während der Arbeitszeit statt zu finden... ist der So. keine Arbeitszeit, kann man da halt keine BR Arbeit machen... das ist halt ne Kehrseite der Medaillie. Auch wird man schwer MEHR als die Regelarbeitszeit als Gutschrift auf dem Stundenkonto durchsetzten können... ebensowenig wie ein BR Überstunden will und da Mitestimmungspflichtig ist, will dann in diesem Fall der AG keine Überstunden und sagt, die seien im prinzip nicht angeordnet.
Leider hab ich keine Urteile zur Hand, aber das war auf einem meiner Seminare ausdrückliches Thema und es gibts da eine sehr klare Rechtsmeinung zu.
05.11.2006 um 18:24 Uhr
viele seminara beginnen sonntags abends. hören dafür in der regel freitags früher auf. somit entspricht eine seminarwoche einer arbeitswoche.
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