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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neukonstitution, Aussenstelle wird integriert - Anzahl BR-Mitglieder?

S
stern
Nov 2016 bearbeitet

guten morgen zusammen,

hab mal wieder eine frage die ich im BetrVG nicht finde. folgender sachverhalt: eine Aussenstelle wird bei uns integriert, war bisher eigenständig mit eigenem 3er BR. die Umsetzung soll zum 1.1.07 erfolgen. durch rationalisierungsmassnahmen werden einige der mitarbeiter im ersten quartal 07 in vorruhestand geschickt, sodass nur ein 3er Br übrigbleiben würde. Besteht die möglichkeit am jahresanfang 2007 zu neukonstitution(die mitarbeiterzahl wäre zu dieser zeit noch über 51) mit einem 5er BR?

lg stern

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Community-Antworten (3)

L
Lotte

31.10.2006 um 08:51 Uhr

stern, da bei der Ermittlung der AN Zahl sowohl ein Rückblick als auch ein Ausblick in die Zukunft getätigt werden muss, habt Ihr, so denke ich, wenig Chancen. Der Däubler schreibt dazu unter § 9 BetrVG RN 8: "Zur Feststellung der Zahl der regelmäßig Beschäftigten bedarf es eines Rückblicks und der Einschätzung der zukünftigen Entwicklung. Der WV hat somit auch die zukünftig zu erwartende Entwicklung des Beschäftigungsstandes des Betriebs zu berücksichtigen (LAG Hamm 6. 10. 78, DB 79, 1563; Fitting, Rn. 12 f.; GK-Kreutz, Rn. 9 f.; zum Beurteilungsspielraum des WV vgl. Rn. 14). Die bloße Befürchtung, dass auf Grund anhaltender schlechter Auftragslage AN entlassen werden, führt jedoch nicht zu einer Reduzierung der Zahl der »in der Regel« beschäftigten AN (LAG Hamm, a. a. O.). Eine andere Beurteilung ist dann angebracht, wenn feststeht, dass in Kürze die Beschäftigtenzahl auf Dauer vermindert wird und im Hinblick auf die bevorstehende BR-Wahl von dieser verringerten Beschäftigtenzahl auszugehen ist. Das kann etwa der Fall sein, wenn im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung und einem vorgenommenen Interessenausgleich feststeht, dass eine Verringerung der Beschäftigtenzahl alsbald eintreten wird"

K
Kölner

31.10.2006 um 08:58 Uhr

@stern Meinst Du das, was Du schreibst? Soll der alte BR erhalten bleiben? Wie sonst kann man "eine Aussenstelle wird bei uns integriert [...]" verstehen? So gesehen sollte auch Deine Frage eine andere...

@Lotte Moin. Demnach würde ich Deine Antwort ebenfalls als "nicht zutreffend" bezeichnen.

S
stern

31.10.2006 um 20:24 Uhr

@ kölner

hab mich wohl mal wieder nicht verständlich genug ausgedrückt...g

der betriebsrat von der dienststelle ist der aufnehmende br, somit wird sich an dieser zusammensetzung nichts ändern (laut unserem RA), wir wollen aber 2 brs von der hinzukommenden aussenstelle bei uns installieren, sodass wir ein 5er gremium sind. meine frage, ist das machbar?

@lotte

vielen dank!!!! lg stern

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