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Ersatzmitglieder - Informationspflicht des BR ?

L
Lala
Jan 2018 bearbeitet

Ist der Betriebsrat verpflichtet die Ersatzmitglieder (3) über die ständigen Aktuallitäten zu informieren? Wenn ja, dann könnte man sie gleich zur Sitzung einladen. ein Ersatzmitglied hat sich beschwert, sie würde nicht informiert und wenn sie einspringen müßte, hätte sie ja keine Ahnung von der ganzen Sache. Verhält sich der BR falsch, wenn er nicht die Ersatzmitglieder ständig aufklärt?

Lala

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Community-Antworten (1)

M
Mona-Lisa

30.10.2006 um 21:14 Uhr

@Lala, ein Ersatzmitglied das kein verhindertes BR-Mitglied vertritt, dürft ihr gar nicht informieren. Nur im Fall einer Vertretung hat es alle Rechte und Pflichten eines BR-Miglied`s. Wenn dieses Ersatzmitglied zur Vertretung herangezogen wird (was nicht immer nur zu einer Sitzung sein muss), hat es das Recht, Einsicht z.B. in Protokolle zu nehmen. Vor allem hat es doch Zeit, mit der Einladung zum BRV zu gegen, und sich schlau zu machen. Wenn ihr die Ersatzmitglieder (ohne Vertretungsfall) in die Sitzungen einladen würdet, wäre die Nichtöffentlichkeit nicht mehr gegeben.

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