Erstellt am 30.10.2006 um 20:14 Uhr von Mona-Lisa
@Lala,
ein Ersatzmitglied das kein verhindertes BR-Mitglied vertritt, dürft ihr gar nicht informieren.
Nur im Fall einer Vertretung hat es alle Rechte und Pflichten eines BR-Miglied`s.
Wenn dieses Ersatzmitglied zur Vertretung herangezogen wird (was nicht immer nur zu einer Sitzung sein muss), hat es das Recht, Einsicht z.B. in Protokolle zu nehmen.
Vor allem hat es doch Zeit, mit der Einladung zum BRV zu gegen, und sich schlau zu machen.
Wenn ihr die Ersatzmitglieder (ohne Vertretungsfall) in die Sitzungen einladen würdet, wäre die Nichtöffentlichkeit nicht mehr gegeben.