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Pausenregelung - was ist zu beachten?

M
MMeyer
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine kollegin, die Ihre wöchentliche Arbeitszeit folgendermassen gestalten möchte: Mo, Mi, Do von 7.30-13.30 Di von 7.30-14.30 Fr von 7.30-12.30 Dieses jeweils ohne eine Pause zu machen.

Ist das überhaupt zulässig? Wie muss die Kollegin ihre Pausen regeln (Steuerbüro, Bildschirmarbeit) ?

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Community-Antworten (2)

A
Adler

30.10.2006 um 16:21 Uhr

Hallöchen! Laut Arbeitszeitgesetz § 4 "Ruhepausen" muss ein Arbeitnehmer ab 6 Stunden Arbeitszeit (d.h. bis 6 Stunden muss keine Pause gemacht werden) 1/2 Stunde Pause nehmen. Sie müsste also Dienstags, mit insgesamt 7 Stunden Arbeitszeit, 7,5 Stunden arbeiten, wovon 1/2 Stunde Pause zu machen ist. Allerdings weiß ich nicht, ob es da für Computerarbeit (wenn es eine reine ist!) auch noch andere verschärfte Regelungen gibt.

P
packer

30.10.2006 um 16:21 Uhr

moinsen,

am dienstag kollidiert deine kollegin frontal mit dem ArbZG, ansonsten ist bei nicht gegenteiliger regelung nichts zu beanstanden... erst ab sechs stunden muß eine pause genommen werden. habt ihr eine BV zum Thema bildschirmarbeit? es gibt tage, da würde ich auch gerne auf meine pause verzichten um bestimmt nasen nicht im pausenraum zu treffen... ach ja...

greetz vom packer

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