Erfahrungen Integrationsamt / gibt es zeitliche Beschränkungen für Mitarbeitergespräche?
Hallo! Wir (der BR) hat zur Zeit folgenden Fall zu bearbeiten: eine Mitarbeiterin ist seit 18 Jahren im Betrieb beschäftigt. In den letzten 8 Jahren hatte sie 4 schwere Krankheiten zu durchleben (Bandscheibenvorfälle, Brustkrebs, schwere Gürtelrose). Inzwischen hat die Mitarbeiterin einen GdB von 60%. Nach jeder Krankheit wurde eine Wiedereingliederungsmaßnahme durchgeführt. Der Arbeitgeber hat jetzt beim BR die hohen Fehlzeiten moniert und auch schon das Wort Kündigung in den Mund genommen. Wir haben jetzt das Integrationsamt eingeschaltet (Antrag auf begleitende Hilfe). Nun meine Fragen: Wer hat Erfahrungen mit dem Integrationsamt? Auf wessen Seite stehen die? Und weil der AG moniert, die Mitarbeiterin würde zu viel Zeit darauf verwenden, mit dem Betriebsrat zu sprechen: Wo steht, ob und wie lange ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin mit dem Betriebsrat sprechen darf? Bisher haben insgesamt drei Gespräche mit je drei Stunden stattgefunden, wovon bei zwei Gesprächen zeitweise der Personalleiter mit anwesend war...
Community-Antworten (2)
30.10.2006 um 14:46 Uhr
Hallo cathy, lese bitte den § 84 Abs. 2 SGB IX, danach ist vor einer Kündigung ein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) durchzuführen. Wenn dieses nicht geschieht ist eine Kündigung wegen Krankheit unwirksam. Zu der Frage wie lange sich die Kollegin mit dem BR unterhalten kann, gibt es nur eine Anrwort, so lange wie sie es wünscht.
30.10.2006 um 23:23 Uhr
Hallo cathy,
eigentlich müsste der Arbeitgeber von sich aus das Integrationsamt einschalten. Siehe das bereits zitierte SGB IX. Nicht erst bei einer Kündigung sondern sofort beim Auftreten von personen- oder verhaltensbedingten Problemen. Ich würde euch raten, vertauensvoll mit dem Integrationsamt zusammen zu arbeiten. Von dort könnt Ihr vermutlich wertvolle Hinweise in rechtlicher Sicht bekommen und ggf. auch Ratschläge, wie eine Wiedereingliederung aussehen könnte.
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