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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Integration Schwerbehinderter

S
sarmale
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, wir haben einen von Kindheit an hirngeschädigten schwerbehinderten Kollegen der schon viele Jahre in der Firma ist, und dessen Leistung von Jahr zu Jahr schlechter wird, so das er nur noch leichte Ablagearbeiten verrichten kann. Gleichwohl ist er selbstbewusst und kann sich gut artikulieren. Da seine begleitende Hilfe im Arbeitsleben ausläuft, wurde mir bei einem Besuch im Integrationsamt folgendes gesagt: Wenn sich der Zustand nicht verschlechtert hat ist weiterhin das Integrationsamt zuständig, wenn er sich verschlechtert hat die Arbeitsagentur. Das nennt sich dann Eingliederungszuschuss für besonders beftroffene behinderte Menschen. Wenn nun dieser Kollege sich weigert den Integrationsfachdienst,der ja freiwillig ist, in Anspruch zu nehmen, und auch nicht gewillt ist den Betriebsarzt auszusuchen(auch freiwillig) , wie geht die Sache dann weiter ? Inwieweit ist die Personalabteilung involviert ? Was kann ich als SBV noch tun ? Wer entscheidet letztendlich ob Integrationsamt oder Arbeitsagentur wenn der Mitarbeiter nicht mitspielt ? Bei meinem Grundkurs für SBV´ler wurden so schwere Themen nicht behandelt ? Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen kann !

9.69001

Community-Antworten (1)

L
Lotte

08.09.2007 um 13:44 Uhr

sarmale, kann man dem Kollegen klar machen, dass sein Arbeitplatz von seiner Kooperationsbereitschaft abhängt? Denn wenn er sich in seinen Leistungen verschlechtert, aber nicht bereit ist, Hilfen in Anspruch zu nehmen, wird die Wahrscheinlichkeit einer Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung größer. Denn dann erfüllt er seine arbeitvertraglichen Pflichten nicht mehr, was zu Abmahnung und verhaltensbedingten Kündigung führen kann.

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