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Wer zu spät kommt... Kostenerstattung nach § 40 BetrVG?

P
packer
Nov 2016 bearbeitet

moinsen liebe KollegenInnen,

ich machs kurz: Fachkonferenz, Sammelticket DB und Kollegin verpasst den zug. Ticket aus eigener tasche neugekauft und noch pünktlich angekommen. jetzt will der AG ihre auslagen nicht erstatten... geht um ca. 40 oi's... was tun?

liebe grüße vom packer

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Community-Antworten (1)

A
Angelique

30.10.2006 um 20:44 Uhr

Sorry, aber da fällt mir nur zu ein: " wer zu spät kommt, den bestraft das Leben...."

Also, wenn sie unverschuldet zu spät gekommen ist, weil widrige Umstände sie vom zeitgerechten Erscheinen abgehalten haben (Stau, Verkehrsunfall...), denke ich, müsste ihr das geld erstattet werden, weil es nicht ihr verschulden war. Wenn sie allerdings selbstverschuldet zu spät gekommen ist, wird sie wohl die Kosten tragen müssen - ist meine subjektive Meinung dazu, ohne gesetzlichen Hintergrund.

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