Hallo liebes Forum
Wir sind eine Private Rehaklinik mit 170 Mitarbeiter und einem Siebenköpfigem BR.
Der Arbeitgeber hat uns mitgeteilt das er uns nicht in den TV_ÖD überführen wird,
und da der BAT jetzt nicht mehr gepflegt wird, gibt es für uns auch keine Lohnerhöhungen mehr. Er fordert uns auf mit ihm neue Eingruppierungsrichtlinien für zukünftige Mitarbeiter aufzustellen,die wohl nicht besser aussehen werden als das was wir jetzt haben.
In unseren Arbeitsverträgen steht: Grundlage der Vergütung ist das Vertragswerk des öffentlichen Dienstes, anwendbar in der jeweils gültigen Fassung. Haben wir nicht einen
Anspruch darauf in den TV_ÖD überführt zu werden?