Überführung von BAT nach TVÖD in Privatklinik?
Hallo liebes Forum Wir sind eine Private Rehaklinik mit 170 Mitarbeiter und einem Siebenköpfigem BR. Der Arbeitgeber hat uns mitgeteilt das er uns nicht in den TV_ÖD überführen wird, und da der BAT jetzt nicht mehr gepflegt wird, gibt es für uns auch keine Lohnerhöhungen mehr. Er fordert uns auf mit ihm neue Eingruppierungsrichtlinien für zukünftige Mitarbeiter aufzustellen,die wohl nicht besser aussehen werden als das was wir jetzt haben. In unseren Arbeitsverträgen steht: Grundlage der Vergütung ist das Vertragswerk des öffentlichen Dienstes, anwendbar in der jeweils gültigen Fassung. Haben wir nicht einen Anspruch darauf in den TV_ÖD überführt zu werden?
Community-Antworten (2)
30.10.2006 um 12:41 Uhr
@kikipoggi Ihr teilt das Leid, das viele, viele AN teilen, die einen nicht-tarifgebundenen AG haben. Euch fehlt im AV die Klausel "und alle nachfolgenden TV"...dann hätte es den TVöD geben können.
Ob Ihr Eingruppierungsrichtlinien mit dem von Dir angegebenen Wortlaut der AV überhaupt abschliessen dürftet, wage ich nach § 77 Abs. 3 BetrVG stark zu bezweifeln.
Andererseits: Im Moment dürft Ihr (noch) froh sein, den BAT zu haben - vor allem hinsichtlich der Vergütungszuwächse mit steigendem Alter und Kinderzahl. Auch hinsichtlich Urlaubsgeld und Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) ist beim BAT bei weitem nicht "aller Tage Abend". So schwarz sehe ich den BAT zur Zeit nicht. Wohlgemerkt: Das gilt lediglich für die aktuell beschäftigten AN; die neu eingestellten werden vermutlich schon ganz andere AV haben.
30.10.2006 um 13:25 Uhr
kikipoggi,
an euer stelle würde ich schnellstens kontakt mit einer gewerkschaft aufnehmen.
@ kölner hierbei ist die GW bestimmt hilfreicher als das forum oder die standard seminare ?
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