Auskunftsrecht des BR bei leistungsbezogenen Zahlungen?
Hat der BR über das Recht, Einsicht in die Bruttolohn- und Gehaltsliste hinaus nehmen zu dürfen, weitere Rechte, z.B. auf Überlassung der Listen, in denen die leistungsbezogenen Bonusbeträge aller Arbeitnehmer enthalten sind (diese beruhen auf einer BV)?
Community-Antworten (5)
30.10.2006 um 11:34 Uhr
der BR hat wie schon gesagt das recht in die tariflichen löhne und gehälter einzusehen. soweit ich weis hat der BR sogar mitbestimmungsrecht was leistungslohn angeht!!!
JAV´ler
30.10.2006 um 12:20 Uhr
Ja - so ist es. Leistungssysteme unterliegen der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG. Der BR hat somit auch ein Anspruch aus Auskunft über gezahlte Bonusprämien.
30.10.2006 um 22:11 Uhr
das mitbestimmungsreccht bei leistungsprämien ist jedoch nur gegeben, wenn es sich um einen kollektiven tatbestand handelt. bei wirklichen individuellen geschichten besteht dies nicht!
31.10.2006 um 10:01 Uhr
@paula die individuellen geschichten muß man aber sehr lange suchen und diese personen nehmen in den meisten fällen auch nicht den br in anspruch!!! im grunde genommen sehe ich so gut wie alles im kollektiv,selbst wenn die arbeit nur weitläufig ähnlich ist.
31.10.2006 um 11:19 Uhr
@JAV´ler
da wäre ich sehr vorsichtig. gerade die individuellen geschichten sind sehr weit verbreitet. da gibt es zusagen aus arbeitsverträgen oder bonizahlungen während des jahres für besondere leistungen z.B. in einem projekt oder aber einmahlzahlungen um einen MA ruhig zu stellen, der mal wieder eine lohnerhöhung möchte.
und jedes mal alles ohne BR und MBR
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