Erstellt am 30.10.2006 um 10:34 Uhr von JAV´ler
der BR hat wie schon gesagt das recht in die tariflichen löhne und gehälter einzusehen. soweit ich weis hat der BR sogar mitbestimmungsrecht was leistungslohn angeht!!!
JAV´ler
Erstellt am 30.10.2006 um 11:20 Uhr von viktor
Ja - so ist es. Leistungssysteme unterliegen der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG. Der BR hat somit auch ein Anspruch aus Auskunft über gezahlte Bonusprämien.
Erstellt am 30.10.2006 um 21:11 Uhr von paula
das mitbestimmungsreccht bei leistungsprämien ist jedoch nur gegeben, wenn es sich um einen kollektiven tatbestand handelt. bei wirklichen individuellen geschichten besteht dies nicht!
Erstellt am 31.10.2006 um 09:01 Uhr von JAV´ler
@paula
die individuellen geschichten muß man aber sehr lange suchen und diese personen nehmen in den meisten fällen auch nicht den br in anspruch!!!
im grunde genommen sehe ich so gut wie alles im kollektiv,selbst wenn die arbeit nur weitläufig ähnlich ist.
Erstellt am 31.10.2006 um 10:19 Uhr von paula
@JAV´ler
da wäre ich sehr vorsichtig. gerade die individuellen geschichten sind sehr weit verbreitet. da gibt es zusagen aus arbeitsverträgen oder bonizahlungen während des jahres für besondere leistungen z.B. in einem projekt oder aber einmahlzahlungen um einen MA ruhig zu stellen, der mal wieder eine lohnerhöhung möchte.
und jedes mal alles ohne BR und MBR