Auskunftrecht - Haben AN ein Auskunftsrecht über BR Sitzungen, wenn ja in welchem Umfang?
Haben AN ein Auskunftsrecht über BR Sitzungen, wenn ja in welchem Umfang.
Community-Antworten (3)
17.09.2008 um 18:52 Uhr
Meinst du, dass die AN ein Recht haben zu erfahren was in den BR Sitzungen genau besprochen wurde?
Dann (ähm) antworte ich mal mit einem knackigen JAAAAAAAAAA....
... WENN, ja wenn sie dem Gremium angehören!!!!!
BR Sitzungen sind nicht öffentlich - siehe dazu § 30 BetrVG
Die Ausrichtung, also einen "Arbeitsnachweis" des Gremiums erfahrt ihr in den regelmäßigen Betriebsversmmlungen oder Aushängen des Gremiums... ... aber wirklich nciht bei OBI, es sei denn da arbeitest du... lach!
Oh, Moment, manchmal werden AN auch dazu eingeladen, wenn es um sie geht, oder als Sachverständige eingeladen wurden. Dann bekommen sie sogar das Protokoll dieses TOP!
Hoffe geholfen zu haben!
17.09.2008 um 20:29 Uhr
moin demasi (BR?),
ein rechtliches recht haben sie nicht, ein moralisch-praktisches schon. sie haben euch ja schließlich gewählt! also analog zum doc...
wenn ihr nicht transparent seid, dann kommt das als bumerang in der nächsten Betriebsversammlung, spätestens aber zur nächten wahl auf euch zurück!
aber es gibt auch sprechstunden wo man als AN doch mal direkt fragen kann???
gruß vom packer
20.09.2008 um 17:21 Uhr
Hallo, informiert euern Ag, wann eine Versammlung stattfindet und wer daran teil nimmt. Ist der AG zugegen, kann man ihn auf gewisse Probleme ansprechen und klären. Beschlüsse nur fassen, wenn der AG die Versammlung verlassen hat. Schickt ihm eine Sitzungsniederschrift und Eure Beschlüsse zu.
Gruß MiKr
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