Erstellt am 29.10.2006 um 20:49 Uhr von zimba
..wenn genügend (5) Ersatzmitglieder zur Verfügung stehen besteht ihr weiter.
Ansonsten Neuwahl.
Erstellt am 29.10.2006 um 21:19 Uhr von Pfalzmaus
Hallo zimba,
der Betriebsrat wurde aus 2 Listen gewähl.
Aus der 1. Liste kommen die 5 Mitglieder, die die Auflösung möchten (die 1. Liste enthält noch 2 Ersatzmitglieder).
Aus der 2. Liste kommen die 2 Mitglieder, die den Betriebsrat aufrecht erhalten wollen (die 2. Liste enthält noch 10 Ersatzmitglieder).
Die 5 Mitglieder, die den Betriebsrat auflösen möchten,wollen aber auch nicht zurücktreten, sondern wollen einen Beschluss fassen, dass der Betriebsrat zurücktritt.
Erstellt am 29.10.2006 um 21:30 Uhr von zimba
@ Pfalzmaus,
Seinen Rücktritt muss der BR mit der Mehrheit seiner Mitglieder“, dh. mit absoluter Mehrheit beschließen.
Also können die 5 nur ausscheiden, jedoch nicht auflösen.
Da genug Ersatzmitglieder vorhanden sind rücken diese entsprechend nach.
Erstellt am 29.10.2006 um 21:54 Uhr von Pfalzmaus
Gibt es dafür einen geeigneten §, den ich bei der nächsten Sitzung vorlegen kann.
Entschuldige bitte, wenn ich nerve, aber ich bin noch nicht solange im Betriebsrat und die Zeit drängt!
Erstellt am 29.10.2006 um 22:01 Uhr von zimba
@ Pfalzmaus,
siehe BetrVG §24 und §25
Erstellt am 30.10.2006 um 08:45 Uhr von viktor
siehe auch Kommentare zum BetrVG § 13 z.B. von Däubler Rd-Ziffer 17ff.
Wenn der BR mit der Mehrheit seiner Mitglieder den Rücktritt beschließt, gilt das. Ersatzmitglieder rücken dann nicht nach. Er führt aber bis zur Neuwahl die Amtsgeschäfte weiter.
Näheres siehe dort.
Erstellt am 30.10.2006 um 09:32 Uhr von stinker
Mich würde mal der Grund interessieren. Liste A hat eine sehr komfortable Mehrheit und kann doch alles durchbringen. Warum wollen sie den BR auflösen?
Erstellt am 30.10.2006 um 09:46 Uhr von Mona-Lisa
@stinker,
das kommt mir auch spanisch vor. Ich denke mir aber, dass Quereleien innerhalb der Liste zu dieser Einstellung geführt haben.
Diese "Liste A" sollte eigentlich dringend umdenken. Wenn meine Vermutung stimmt, sollte nicht die Betriebsratsarbeit und damit die Belegschaft darunter leiden.
Vor allem sollte nach der Wahl mit dem Listendenken Schluss sein, und eine konstruktive Zusammenarbeit beginnen.
Erstellt am 30.10.2006 um 11:29 Uhr von Kölner
@zimba
Falsch!
@pfalzmaus
Das ist natürlich möglich und gleichzeitig vielleicht das grösste Problem eines BR, der in "Listen" denkt!
Für die Zukunft sollte man fein säuberlich darauf achten, den Rücktritt des Gremiums per Beschluss entsprechend in einer Betriebsversammlung zu verdeutlichen. Sind die AN nicht ganz auf den Kopf gefallen, bekommen entsprechende Listen eine zeitverzögerte Quittung bei der Neuwahl.
Erstellt am 31.10.2006 um 11:46 Uhr von Pfalzmaus
Liste A war eine AG-Liste - vermutlich wird wird der BR-Vorsitzende auch von dessen Anwalt beraten. Anzumerken wäre noch, dass die gesamte Vorarbeit für die Wahlen von Liste B getätigt wurde, und das alles in der Freizeit, weil wir nicht richtig informiert wurden. Sieht so aus als ginge alles von vorne los.
Trotz allem mal ein grosses Dankeschön für die vielen Antworten
Erstellt am 31.10.2006 um 11:54 Uhr von Mona-Lisa
@Pfalzmaus,
"sieht so aus als ginge alles von vorne los."
Vorschlag:
lass dich dann in den Wahlvorstand wählen.
Dringend anzuraten wäre dann, eine Wahlvorstandsschulung zu besuchen, damit du "richtig informiert" wirst.
Erstellt am 31.10.2006 um 13:38 Uhr von w-j-l
@ zimba
mich würde noch interessieren, was Du unter einer "absoluten Mehrheit" verstehst, wenn Du meinst, dass 5 von 7 Stimmen dazu nicht ausreichen???