Mehrheit der Betriebsratsmitglieder möchte den Betriebsrat auflösen - Rechtslage?
Kann ein Betriebsrat mit 7 Mitgliedern aufgelöst werden, wenn 5 Mitglieder (einschließlich Vorsitzender und Stellvertreter) die Auflösung möchten, obwohl 2 Mitglieder den Betriebsrat aufrecht erhalten wollen? Wie sieht die Rechtslage aus, und was könnenn wir gegen eine Auflösung unternehmen?
Community-Antworten (12)
29.10.2006 um 21:49 Uhr
..wenn genügend (5) Ersatzmitglieder zur Verfügung stehen besteht ihr weiter. Ansonsten Neuwahl.
29.10.2006 um 22:19 Uhr
Hallo zimba,
der Betriebsrat wurde aus 2 Listen gewähl.
Aus der 1. Liste kommen die 5 Mitglieder, die die Auflösung möchten (die 1. Liste enthält noch 2 Ersatzmitglieder).
Aus der 2. Liste kommen die 2 Mitglieder, die den Betriebsrat aufrecht erhalten wollen (die 2. Liste enthält noch 10 Ersatzmitglieder).
Die 5 Mitglieder, die den Betriebsrat auflösen möchten,wollen aber auch nicht zurücktreten, sondern wollen einen Beschluss fassen, dass der Betriebsrat zurücktritt.
29.10.2006 um 22:30 Uhr
@ Pfalzmaus, Seinen Rücktritt muss der BR mit der Mehrheit seiner Mitglieder“, dh. mit absoluter Mehrheit beschließen. Also können die 5 nur ausscheiden, jedoch nicht auflösen. Da genug Ersatzmitglieder vorhanden sind rücken diese entsprechend nach.
29.10.2006 um 22:54 Uhr
Gibt es dafür einen geeigneten §, den ich bei der nächsten Sitzung vorlegen kann.
Entschuldige bitte, wenn ich nerve, aber ich bin noch nicht solange im Betriebsrat und die Zeit drängt!
29.10.2006 um 23:01 Uhr
@ Pfalzmaus, siehe BetrVG §24 und §25
30.10.2006 um 09:45 Uhr
siehe auch Kommentare zum BetrVG § 13 z.B. von Däubler Rd-Ziffer 17ff.
Wenn der BR mit der Mehrheit seiner Mitglieder den Rücktritt beschließt, gilt das. Ersatzmitglieder rücken dann nicht nach. Er führt aber bis zur Neuwahl die Amtsgeschäfte weiter. Näheres siehe dort.
30.10.2006 um 10:32 Uhr
Mich würde mal der Grund interessieren. Liste A hat eine sehr komfortable Mehrheit und kann doch alles durchbringen. Warum wollen sie den BR auflösen?
30.10.2006 um 10:46 Uhr
@stinker,
das kommt mir auch spanisch vor. Ich denke mir aber, dass Quereleien innerhalb der Liste zu dieser Einstellung geführt haben.
Diese "Liste A" sollte eigentlich dringend umdenken. Wenn meine Vermutung stimmt, sollte nicht die Betriebsratsarbeit und damit die Belegschaft darunter leiden.
Vor allem sollte nach der Wahl mit dem Listendenken Schluss sein, und eine konstruktive Zusammenarbeit beginnen.
30.10.2006 um 12:29 Uhr
@zimba Falsch!
@pfalzmaus Das ist natürlich möglich und gleichzeitig vielleicht das grösste Problem eines BR, der in "Listen" denkt! Für die Zukunft sollte man fein säuberlich darauf achten, den Rücktritt des Gremiums per Beschluss entsprechend in einer Betriebsversammlung zu verdeutlichen. Sind die AN nicht ganz auf den Kopf gefallen, bekommen entsprechende Listen eine zeitverzögerte Quittung bei der Neuwahl.
31.10.2006 um 12:46 Uhr
Liste A war eine AG-Liste - vermutlich wird wird der BR-Vorsitzende auch von dessen Anwalt beraten. Anzumerken wäre noch, dass die gesamte Vorarbeit für die Wahlen von Liste B getätigt wurde, und das alles in der Freizeit, weil wir nicht richtig informiert wurden. Sieht so aus als ginge alles von vorne los.
Trotz allem mal ein grosses Dankeschön für die vielen Antworten
31.10.2006 um 12:54 Uhr
@Pfalzmaus, "sieht so aus als ginge alles von vorne los." Vorschlag: lass dich dann in den Wahlvorstand wählen.
Dringend anzuraten wäre dann, eine Wahlvorstandsschulung zu besuchen, damit du "richtig informiert" wirst.
31.10.2006 um 14:38 Uhr
@ zimba mich würde noch interessieren, was Du unter einer "absoluten Mehrheit" verstehst, wenn Du meinst, dass 5 von 7 Stimmen dazu nicht ausreichen???
Verwandte Themen
Kann unser AG die Wahl des Betriebsrates verhindern?
ÄlterWir haben bisher keinen Betriebsrat, erfüllen die Voraussetzungen dafür aber durchaus. Nun haben sich drei Mitarbeiter gefunden, eine Betriebsversammlung anberaumt, zur Wahl des Wahlvorstandes. Dazu
§17 Absatz BetrVG Mehrheit der Anwesenden
ÄlterWas bedeutet das ? Besteht weder ein Gesamtbetriebsrat noch ein Konzernbetriebsrat, so wird in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer ein Wahlvorstand gewählt; § 16
Was ist die "Mehrheit aller Betriebsratsmitglieder (Absolute Mehrheit)"
ÄlterHallo zusammen, was ist damit gemeint wenn im Gesetz steht, dass der Betriebsrat "mit der Mehrheit aller Betriebsratsmitglieder (absolute Mehrheit)" wählt? Haben da anwesende Nachrücker kein Wahlr
Auflösen einer gültigen Bewerberliste
Älterkann der wahlvorstand auf antrag des listenführers eine gültige bewerberliste auflösen? Es ist der Listenführer selbst, der seine eigene Liste mit Einverständnis der anderen Bewerber auflösen möch
Wahlvorstand muss einzeln immer von mehr 50 % der Anwesenden gewaehlt werden
ÄlterHallo liebe Leute, es ist ja klar, dass ein Chef keinen Betriebsrat wünscht. Wir haben vor einigen Tagen den Wahlvorstand mit einem Gewerkschaftssekretär durchgeführt. 3 sind im Wahlvorstand und ei