BR-Seminar,AG sagt" nein - was tun?
Hallo Forum ! Wir haben mal wieder ein Problem. Am 20.09.06 unterrichteten wir den AG über unseren Beschluß an dem Seminar "Arbeitsrecht I "am 06.11.06 teilzunehmen.Es betrifft 4 BR-Mitglieder.Schon damals drohte uns der AG diese Schulungen gefälligst zu unterlassen,ansonsten "würden sich die Fronten zwischen ihm und dem Betriebsrat verhärten".Wir verwiesen ihn an die Einigungsstelle bzw. an das Arbeitsgericht,falls er die Notwendigkeit oder Erforderlichkeit anzweifelt.Dies lehnte er ab. Jetzt stehen wir eine Woche vor dem Zeitpunkt des Seminars.Vorgestern verweigerte uns der AG schriftlich die Teilnahme an diesem mit der Begründung "die Belegung in unserer Klinik sei gestiegen". Dürfen wir trotzdem fahren? Schließlich muß er ab einer Woche vor Seminarbeginn 100% der Stornokosten zahlen.
Gruß Matu
Community-Antworten (5)
29.10.2006 um 20:42 Uhr
mamudo, dann mach dorch mal ernst, wer droht und auf granit beisst, der sollte dann auch seine drohung umsetzen sonst hällt dich auch diese Gf bald für einen " redner".
p.s bitte wie hast du es geschafft in der kurzen zeit in der neuen firma BR zu werden ?? oder hast du dich als Betrater für Br angelegenheiten angeboten ??
29.10.2006 um 20:50 Uhr
waschbär ! Warst Du feiern ?
Ich verstehe Deine Antwort nicht. Hat jedenfalls nichts mit meiner Frage zu tun. Versuche es bitte noch einmal.
Gruß Matu
29.10.2006 um 21:19 Uhr
ALso Matu
- Beschluß fassen das ihr sofort einen Anwalt einschaltet
- der Anwalt muss sofort eine EInstweilige verfügung vom Arbeitsgericht holen........
faht nicht ohne diese verfühgung sonst könnte der schuß nach hinten los gehen
30.10.2006 um 00:29 Uhr
Nordi, Wir haben am Freitag einen Anwalt angerufen und der gab uns folg. Auskunft : Wir hätten alles richtig gemacht und könnten beruhigt fahren.Der AG hatte 2 Wochen Zeit die betriebliche Notwendigkeit durch die Einigungsstelle prüfen zu lassen.Dies tat er nicht.
Gruß Matu
30.10.2006 um 13:20 Uhr
@ matu, natürlich habt ihr recht, ausser euer beschluss hat einen (form)fehler !
ggf solltet ihr euer gf d. § 78 schutzbestimmungen nahe legen besonders d. satz > ... dies gilt auch für berufliche entwicklung.
die betriebliche notwendigkeiten $ 37 abs. 6 satz 3 betr vg habt ihr ja geprüft.
der AG hatte die möglichkeit die einigungstelle anzufrufen !
p.s es ist bestimmt ein seminar laut $37 abs 6 in verbindung mit § 40 abs 1 betr vg ?
war bstimmt nur ein AG test ob und wie weit er euch beeinflussen kann. ein monat ist mehr als genug zeit um ersatzkräfte zu suchen, die er zur aufrecht erhaltung der arbeit braucht.
glückwunsch ihr habt d. erste hürde genommen
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