Erstellt am 29.10.2006 um 19:42 Uhr von waschbär
mamudo,
dann mach dorch mal ernst, wer droht und auf granit beisst, der sollte dann auch seine drohung umsetzen sonst hällt dich auch diese Gf bald für einen " redner".
p.s bitte wie hast du es geschafft in der kurzen zeit in der neuen firma BR zu werden ?? oder hast du dich als Betrater für Br angelegenheiten angeboten ??
Erstellt am 29.10.2006 um 19:50 Uhr von Matu
waschbär ! Warst Du feiern ?
Ich verstehe Deine Antwort nicht. Hat jedenfalls nichts mit meiner Frage zu tun.
Versuche es bitte noch einmal.
Gruß Matu
Erstellt am 29.10.2006 um 20:19 Uhr von Nordi
ALso Matu
1. Beschluß fassen das ihr sofort einen Anwalt einschaltet
2. der Anwalt muss sofort eine EInstweilige verfügung vom Arbeitsgericht holen........
faht nicht ohne diese verfühgung sonst könnte der schuß nach hinten los gehen
Erstellt am 29.10.2006 um 23:29 Uhr von Matu
Nordi,
Wir haben am Freitag einen Anwalt angerufen und der gab uns folg. Auskunft : Wir
hätten alles richtig gemacht und könnten beruhigt fahren.Der AG hatte 2 Wochen Zeit
die betriebliche Notwendigkeit durch die Einigungsstelle prüfen zu lassen.Dies tat er
nicht.
Gruß Matu
Erstellt am 30.10.2006 um 12:20 Uhr von waschbär
@ matu,
natürlich habt ihr recht, ausser euer beschluss hat einen (form)fehler !
ggf solltet ihr euer gf d. § 78 schutzbestimmungen nahe legen besonders d. satz > ... dies gilt auch für berufliche entwicklung.
die betriebliche notwendigkeiten $ 37 abs. 6 satz 3 betr vg habt ihr ja geprüft.
der AG hatte die möglichkeit die einigungstelle anzufrufen !
p.s es ist bestimmt ein seminar laut $37 abs 6 in verbindung mit § 40 abs 1 betr vg ?
war bstimmt nur ein AG test ob und wie weit er euch beeinflussen kann. ein monat ist mehr als genug zeit um ersatzkräfte zu suchen, die er zur aufrecht erhaltung der arbeit braucht.
glückwunsch ihr habt d. erste hürde genommen
soory habe ein "ex BRM" trauma. aber nach 3 hüben nitro spray ging es wieder, jedenfalls konnte ich meine "eunerpan l" bestellung wieder streichen
denke mal du weist was ich meine ....