Hallo,

bei einem Entsorgungsunternehmen sollen fast alle Mülllader Arbeitsplätze eingespart werden. Es gibt auch eine Abteilung Straßenreinigung, wo ebenfalls Straßenreiniger beschäftigt werden. Müssen diese Arbeitskräfte in eine Soziale Auswahl mit einbezogen werden, da es sich bei beiden Sachen um ungelernte Tätigkeiten handelt oder nicht, weil dem Mülllader sonst eine Änderungskündigung ausgesprochen werden müsste????

Gruß Sun