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Rechte des BR im Tendenzbetrieb

D
didius
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forumsmitglieder,

in wieweit ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in einem Tendenzbetrieb eingeschränkt. Das sich die Bildung eines Wirtschaftsausschuss als problematisch darstellt, ist bekannt. Wie siehts mit den anderen Rechten des BR aus? Gruß

didius

4.02006

Community-Antworten (6)

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zimba

29.10.2006 um 13:59 Uhr

In Tendenzunternehmen wird kein Wirtschaftsausschuss gebildet; bei mehr als 1000 Arbeitnehmern muss der Unternehmer die Arbeitnehmer ferner nicht über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens unterrichten (§ 118 Abs. 1 Satz 2 BetrVG i.V.m. §§ 106 ff. BetrVG). In einem Tendenzkonzern muss für jedes Unternehmen einzeln die Tendenzeigenschaft geprüft werden.

K
Kölner

29.10.2006 um 14:08 Uhr

@zimba Sach mal, schreibst Du nur ab ohne die Frage zu verstehen???

@didius Ich würde als TendenzUN immer behaupten überall mitbestimmen und mitregeln zu wollen. Im Zweifel würde ich auch nicht davor zurückschrecken ein ArbGer. anzurufen.

Z
zimba

29.10.2006 um 14:16 Uhr

@Kölner, didius ist der Meinung, die Bildung eines WA sei problematisch..oder?

W
Waschbär

29.10.2006 um 16:03 Uhr

@ zimba, bildung ist ansich problematisch ! merkt mann ja "gans" deudlich bei mir :-)

M
Mona-Lisa

29.10.2006 um 16:07 Uhr

@waschbär, gans richdig.........

W
Waschbär

29.10.2006 um 17:30 Uhr

@ Mona Lisa,

ich wusten das du mir geben das recht im schrift.

wollen du kaufen schöne rose` ?

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