Erstellt am 28.10.2006 um 17:45 Uhr von waschbär
paul,
so schnell wie möglich..... ist schon eine faustregel.
Erstellt am 28.10.2006 um 18:55 Uhr von Fayence
Paul,
wenn in einem Gesetz, z.B. dem BetrVG, von Fristen die Rede ist, sind diese auch festgeschrieben; da gibt es keine Faustregel.
Welche "Fristen" schweben Dir denn so vor?
P.S.
Siehe BGB, Abschnitt 4 - Fristen, Termine -
Erstellt am 28.10.2006 um 19:14 Uhr von Kölner
§§ 187-193 BGB sind gaaanz wichtig hinsichtlich der §§ 99-103 BetrVG!
Erstellt am 29.10.2006 um 15:33 Uhr von waschbär
@ Fayence,
ist dorch kalr welche "frist" paul haben möchte siehe beitrag vom paul thma eigenwäsche.
er braucht eine frist welche aussagt wie lange er hat um seine arbeitskleidung privat zu waschen !
hey paul wusstest du eigendlich das du arbeitskleidung welcher dir der AG zu verfüngung stellt und diese selberwaschen lässt, selber zahlen musst wenn du sie "versaust", z.b einlaufen,verwaschen oder selbst bei farbverlust ?
und das es für die wiederbeschaffung es wirkilch fristen gibt ?, welche der AG auch gerne zu Abmahungszwecken entfremdet ? yeep das zu gibt es so gar Ag freundliche Urteile aus verschiedenen Bundesländern