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Arbeitskleidung - wer trägt Reinigungskosten ?

P
Paul
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, der Arbeitgeber möchte, dass die Arbeitskleidung ( Hemd od.Bluse) von den Kollegen gewaschen werden soll. Gibt es einen Höchsbetrag an Wäschegeld? ( Steuerfreibetrag?) Besten Dank ;-)

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

28.10.2006 um 19:28 Uhr

Warum diese Ansinnen????

W
Waschbär

28.10.2006 um 19:39 Uhr

@ kölner, ist doch logisch. weil er gerne möchte das seine arbeitskleidung nach frühling duftet oder aber er steht auf kleidungs fragen " so nach dem motto ist das neu oder mit perXXX gewaschen ??" oder aber er hat angst das seine waschmaschiene langeweile hat. ggf reicht ihm auch der color schutz der firmen wäsche nicht aus und er hat lieber eine blütten reine weste .....

zu paul > nee antwort auf deine frage habe ich wie du gemerkt hast nicht....

Z
zimba

28.10.2006 um 22:45 Uhr

Kosten für Anschaffung und Reparatur von Arbeitsmitteln sind in der Regel erstattungsfähig. Hier greifen häufig tarifvertragliche Regelungen. Bei Arbeitskleidung ist zu unterscheiden: – Dient sie dem Schutz der normalerweise zu tragenden Privatkleidung (etwa ein Schutzkittel), so muss der Arbeitnehmer sie auf eigene Kosten beschaffen und reinigen.

W
Waschbär

29.10.2006 um 16:20 Uhr

@ zimba,

wie du schon geschieben hast " Kosten für Anschaffung und Reparatur von Arbeitsmitteln sind in der Regel erstattungsfähig. " a. keinwort über eigenreinigung b. in der regel.

wenn paul schlau ist hohlt er sich vom arzt ein artest das er alergisch auf das waschmittel der reinigung reagiert , dann hat er vieleicht glück, ausser ...... müsste man wissen zu welchen beruf er gehört und ob es irgendwo eine festeregelk gibt die die eigenreinigung untersagt aus gründen z.b der Hygiene.

aber er möchte ja auch nicht das der AG die reinigung bezahlt sondern das Finanzamt oder besser die allgmeinheit also wir. und da frage ich mich warum zum teufel so ich paul seine sonderwünsche bezahlen ?

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