@all
In meiner Firma steht die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und dessen Vertretung an. Zur Wahl dürfen sich nur Schwerbehinderte oder denen gleichgestellte Arbeitnehmer stellen. Ich selbst bin gleichgestellt, und möchte für die Wahl kandidieren.
Frage: Genießen Kanditaten nach der Aufstellung bzw. nach dem Wahlergebnis, ähnlich wie einer Betriebsratswahl, besonderen Kündigungsschutz, unabhängig davon ob man ins Amt gewählt wird oder nicht?