Hallo zusammen,

seid Wochen drehen wir uns in der Firma im Kreis weil eine Entscheidung immer wieder durch das blocken von selbstbetroffenen Betriebsratsmitglieder und der demenstprechenden Ablehnung nicht zum Abschluss gebracht. Nun habe ich im Internet folgenden Abschnitt gefunden und mich würde interessieren, ob das so richtig ist und rechtskräftig:

"Ist ein Betriebsratsmitglied in einer eigenen Angelegenheit betroffen, z.B. Versetzung oder Umgruppierung, hat es kein Beratungs- und Stimmrecht. Es ist wegen Interessenkollision gehindert. Es hat die Sitzung zum entsprechenden Tagesordnungspunkt zu verlassen und ein Ersatzmitglied ist hinzuzuziehen. Geschieht dies nicht, so ist der Betriebsratsbeschluss unwirksam. Rechtsfolge: mangels wirksamer Zustimmungsverweigerung gilt eine Zustimmung, z.B. zu einer Umgruppierung in eine niedrigere Lohngruppe als erteilt (BAG 03.08.1999, 1 ABR 30/98)."

Möchte gerne wissen ob dies so stimmt und wie ich das rechtlich begründen kann, brauche dringend dazu Hilfe da es sehr eilt