Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen ob Betriebsratersatzmitglieder in der Lage sind wenn alle Betriebsratsmitglieder abwesend sind (Zeitraum 2 Wochen) trotzdem rechtskräftig Entscheidungen treffen können in einer Sitzung die nur aus Ersatzmitgliedern besteht. Die Reihenfolge der Ersatzmitglieder ist festgelegt und der Geschäftsleitung auch bekannt. Sind diese Entscheidungen dann rechtskräftig? Ich finde der §25 sagt hier nicht ganz genau aus was passiert wenn alle 3 Betriebsratmitglieder nicht anwesend sind (Krankheit, Urlaub etc.) Wo finde ich die Antwort, welcher § ist hier zutreffend?
Vielen Dank für Eure Antworten