Erstellt am 27.10.2006 um 14:48 Uhr von Mona-Lisa
@eintrachtfrankfurt,
versuch`s mal mit dem 33iger, Rd. 11, Beschlussfähigkeit.
Erstellt am 27.10.2006 um 14:57 Uhr von br.bielefeld
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
nach meiner Rechtsauffassung ist es völlig unereheblich ob ein oder alle "festen" BR-Mitglieder anwesend sind oder nicht! Als Vertreter der festen BR-Mitglieder übernehmen die Ersatzmitglieder im Moment der Vertretung alle Rechte und Pflichten. Dafür sind sie durch die Belegschaft in die Arbeitnehmervertretung gewählt worden. Wichtig ist, dass die Beschlussfähigkeit (abhängig von der Größe des BR) gewährleistet ist. Ferner sollte in Abwesenheit des Vorsitzenden oder des stellv. Vors. ein "Sprecher" aus der Mitte der teilnehmenden Ersatzmitglieder festgelegt werden um die Sitzung zu führen bzw. die Einladung und Tagesordnung zu erstellen. (Auch an das Protokoll zur Sitzung denken!)
Weiterhin habt ihr vielleicht die Möglichkeit mit Hilfe eurer Wochenfrist etwas "Zeit" zu "erhaschen" um Krankheit oder Urlaub der festen Mitglieder zu überbrücken. (Achtung bei Kündigungen außerordentlich nur 3 Tage!!) Nicht jeder Antrag des Arbeitgebers muss sofort erledigt werden, wenn ihr auf die Einhaltung der Wochenfrist besteht!
Nur Mut, dass wird schon !! (Ersatzmitglieder sollten die Grundlagenschulungen bereits hinter sich haben, BetrVG und Arbeitsrecht!!)
Gruss ein Kollege,
Erstellt am 27.10.2006 um 18:21 Uhr von EintrachtFrankfurt
Vielen lieben Dank euch beiden :-)))))
Erstellt am 29.10.2006 um 11:42 Uhr von AN- mS
Hallo Leute! Hab da mal noch ne Frage?
Wie verhalte ich mich als Ersatzmitglied, wenn ich eine Kollegin vertreten soll in ihren Aufgaben als festes BR- Mitglied, jedoch der BR Vorsitzende dies alles abblockt und mir diese Aufgaben entzieht!jedoch kümmert sich jetzt keiner um diese Aufgabe und das seit zwei Monaten, er blockt alle Anfragen ab und ist der Meinung das es mich nichts angeht, super oder?
Kann er machen was er will? Wir wollten uns nur an unsere Geschäftsordnung halten, in der steht das ein BR- Ersatzmitglied ein anderes Mitglied bei nicht Anwesenheit vertreten soll.
Freue mich auf eine Antwort, Danke
Erstellt am 29.10.2006 um 12:10 Uhr von Mona-Lisa
@AN- mS,
dein BRV kann zwar nicht alles machen, was er will, aber in deinem Fall scheint er sich an das BetrVG zu halten!
...Dagegen erstreckt sich die Stellvertretung nicht auf Ämter und Funktionen, die dem zeitweilig verhinderten BR-Mitglied im BR übertragen sind......
§ 25 Rd. 16 BetrVG Fitting
Daran ändert auch eure Geschäftsordnung nicht`s!
Aber es sollte für das Amt, dass das reguläre BR-Mitglied innehat, einen Ersatz geben, damit die Aufgaben weiterhin erfüllt werden.
Erstellt am 29.10.2006 um 12:17 Uhr von Fayence
"Die Reihenfolge der Ersatzmitglieder ist festgelegt und der Geschäftsleitung auch bekannt."
EintrachtFrankfurt,
dieser Satz macht mich stutzig! Die Reihenfolge der zu ladenden Ersatzmitglieder ergibt sich zwingend aus dem Wahlergebnis; habt Ihr etwa eine davon abweichende Reihenfolge festgelegt?