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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschlussfähigkeit - auch mit Ersatzmitgliedern?

E
eintrachtfrankfurt
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen ob Betriebsratersatzmitglieder in der Lage sind wenn alle Betriebsratsmitglieder abwesend sind (Zeitraum 2 Wochen) trotzdem rechtskräftig Entscheidungen treffen können in einer Sitzung die nur aus Ersatzmitgliedern besteht. Die Reihenfolge der Ersatzmitglieder ist festgelegt und der Geschäftsleitung auch bekannt. Sind diese Entscheidungen dann rechtskräftig? Ich finde der §25 sagt hier nicht ganz genau aus was passiert wenn alle 3 Betriebsratmitglieder nicht anwesend sind (Krankheit, Urlaub etc.) Wo finde ich die Antwort, welcher § ist hier zutreffend? Vielen Dank für Eure Antworten

4.72106

Community-Antworten (6)

M
Mona-Lisa

27.10.2006 um 16:48 Uhr

@eintrachtfrankfurt, versuch`s mal mit dem 33iger, Rd. 11, Beschlussfähigkeit.

B
br.bielefeld

27.10.2006 um 16:57 Uhr

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

nach meiner Rechtsauffassung ist es völlig unereheblich ob ein oder alle "festen" BR-Mitglieder anwesend sind oder nicht! Als Vertreter der festen BR-Mitglieder übernehmen die Ersatzmitglieder im Moment der Vertretung alle Rechte und Pflichten. Dafür sind sie durch die Belegschaft in die Arbeitnehmervertretung gewählt worden. Wichtig ist, dass die Beschlussfähigkeit (abhängig von der Größe des BR) gewährleistet ist. Ferner sollte in Abwesenheit des Vorsitzenden oder des stellv. Vors. ein "Sprecher" aus der Mitte der teilnehmenden Ersatzmitglieder festgelegt werden um die Sitzung zu führen bzw. die Einladung und Tagesordnung zu erstellen. (Auch an das Protokoll zur Sitzung denken!)

Weiterhin habt ihr vielleicht die Möglichkeit mit Hilfe eurer Wochenfrist etwas "Zeit" zu "erhaschen" um Krankheit oder Urlaub der festen Mitglieder zu überbrücken. (Achtung bei Kündigungen außerordentlich nur 3 Tage!!) Nicht jeder Antrag des Arbeitgebers muss sofort erledigt werden, wenn ihr auf die Einhaltung der Wochenfrist besteht!

Nur Mut, dass wird schon !! (Ersatzmitglieder sollten die Grundlagenschulungen bereits hinter sich haben, BetrVG und Arbeitsrecht!!)

Gruss ein Kollege,

E
EintrachtFrankfurt

27.10.2006 um 20:21 Uhr

Vielen lieben Dank euch beiden :-)))))

AM
AN- mS

29.10.2006 um 12:42 Uhr

Hallo Leute! Hab da mal noch ne Frage?

Wie verhalte ich mich als Ersatzmitglied, wenn ich eine Kollegin vertreten soll in ihren Aufgaben als festes BR- Mitglied, jedoch der BR Vorsitzende dies alles abblockt und mir diese Aufgaben entzieht!jedoch kümmert sich jetzt keiner um diese Aufgabe und das seit zwei Monaten, er blockt alle Anfragen ab und ist der Meinung das es mich nichts angeht, super oder? Kann er machen was er will? Wir wollten uns nur an unsere Geschäftsordnung halten, in der steht das ein BR- Ersatzmitglied ein anderes Mitglied bei nicht Anwesenheit vertreten soll.

Freue mich auf eine Antwort, Danke

M
Mona-Lisa

29.10.2006 um 13:10 Uhr

@AN- mS, dein BRV kann zwar nicht alles machen, was er will, aber in deinem Fall scheint er sich an das BetrVG zu halten! ...Dagegen erstreckt sich die Stellvertretung nicht auf Ämter und Funktionen, die dem zeitweilig verhinderten BR-Mitglied im BR übertragen sind...... § 25 Rd. 16 BetrVG Fitting Daran ändert auch eure Geschäftsordnung nicht`s!

Aber es sollte für das Amt, dass das reguläre BR-Mitglied innehat, einen Ersatz geben, damit die Aufgaben weiterhin erfüllt werden.

F
Fayence

29.10.2006 um 13:17 Uhr

"Die Reihenfolge der Ersatzmitglieder ist festgelegt und der Geschäftsleitung auch bekannt."

EintrachtFrankfurt, dieser Satz macht mich stutzig! Die Reihenfolge der zu ladenden Ersatzmitglieder ergibt sich zwingend aus dem Wahlergebnis; habt Ihr etwa eine davon abweichende Reihenfolge festgelegt?

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