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Leiharbeiter - im Wahlvorstand?

B
bigplauze
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, meine Frage ist es, ob Leiharbeiter,in dem Betrieb wo sie arbeiten,dem Wahlvorstand zur Betriebsratswahl angehören dürfen?. Und ob Leiharbeiter auch in den Betriebsrat gewählt werden dürfen?. Im vorraus schon mal vielen Dank für die Antwort mfG Bernd Brockhoff

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Community-Antworten (2)

B
br.bielefeld

27.10.2006 um 17:45 Uhr

Hallo kollege,

schau doch mal im Arbeitnehmerüberlasungsgesetz AÜG unter § 14 Abs.2 Satz1 !

Sollte eigentlich deine Frage beantworten können ?

Gruss ein kollege

W
Waschbär

28.10.2006 um 18:44 Uhr

min bigplauze,

frage welchen sinn hätte es "leiharbeiter" in einen BR zu wählen ?....

oder besser BR ist nur einsatzbereit wenn AG die entsprechenden Leiharbeiter sich aus leiht ?

macht für mich keinen sinn, da die leiharbeiter nur leihweise bei euch arbeiten und dem nach jeder zeit wieder verschwinden könnten.

geht so wie du es aussagt also nicht :-)

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