BetrVG §99 - welche Mitbestimmungsrechte hat den der BR in Unternehmen mit genau 20 MA?
nun wieder mal ich mit einer Frage:
welche Mitbestimmungsrechte hat den der BR in Unternehmen mit genau 20 MA? Im BetrVG §99 steht ja nun leider "mit in der Regel mehr als zwanzig". Was kann, muß, darf der BR denn in o.g. Betrieben?
Community-Antworten (2)
27.10.2006 um 12:45 Uhr
@Metatron, dann habt ihr immer noch die Rechte aus dem § 80 BetrVG. (Personelle Massnahmen) § 99 Rd. 14 BetrVG Fitting
27.10.2006 um 12:47 Uhr
Hallo Metatron! Wenn in eurem Unternehmen weniger als 21 MA beschäftigt sind, habt ihr keine Mitbestimmung nach § 99 BetrVG. Die Zahl bezieht sich aber auf das Unternehmen und nicht nur auf einen einzelnen Betrieb. Habt ihr mehrere Betriebe z.B. noch 5 Betriebe mit je 5 MA so sind im Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte. Ansonsten hat der BR in Unternehmen unter 21 Mitarbeitern alle Rechte und Pflichten nach dem BetrVG wie andere BR auch.
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