BRV-Stellvertretung - was ist jetzt zu tun?
Hallo unser Stellvertretender BRVorsiizender geht für sechs Monate in einen Sonderurlaub, was ist jetzt zu tun? Müsste hier ein neuer Stellvertreter gewählt werden, oder kann ein anderes BR Mitglied dies kommisarisch übernehmen.
Wer kann mir weiterhelfen
Community-Antworten (1)
27.10.2006 um 11:35 Uhr
Soetwas kann man in einer Geschäftsordnung regeln.
Bei uns steht sinngemäß "...sind Vorsitzender und stellvertr. Vors. verhindert, so übernimmt das dienstälteste Mitglied die Aufgaben des Vorsitzenden." Diese Reihenfolge ist für jeden eindeutig.
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