Hallo,

ich muss nochmal was fragen. Der stellvertretende Vorsitzende scheidet aus, weil er befristet war. Die Vorsitzende ist unbefristet. Sie teilen sich eine 50/50 Freistellung.
Ich habe dies auch schon mal gefragt, aber die Gewerkschaft hat gesagt. Vorsitz und Stellvertreter müssen neu gewählt werden. Ihr habt gesagt, nur die Stellvertretung muss neu gewählt werden und die neue Freistellungsregelung muss beschlossen werden.

1. Wisst ihr zufällig Urteile, wo dieses Thema behandelt wurde? Wenn ja, wo kann ich dies nachlesen.