Erstellt am 26.10.2006 um 19:32 Uhr von Mona-Lisa
@wiki,
der AG kann jederzeit zu einer Mitarbeiterversammlungen laden und mit ihnen betriebsbezogene Themen besprechen.
Das können die Vorgesetzten, oder MA mit bestimmten Funktionen sein.
Diese Versammlung darf nur nicht als Gegenveranstaltung einer Betriebsversammlung benützt werden.
Wäre schon interessant, über welche "wichtige entscheidende Sache entschieden" wurde.
Lies mal selbst den § 42 Rd. 11 BetrVG Fitting durch.
Erstellt am 26.10.2006 um 21:06 Uhr von wiki
Mann hatunseren Vorgestzten auf übelstes mitgespiel und die kündigung bewirkt und das op woll 80 % der MA mit ihm sehr zu frieden waren ! danach wurde das Arbeitsklima Schlecht jeder gegen jeden keiner traut dem anderen usw
Erstellt am 26.10.2006 um 21:09 Uhr von wiki
Mann hatunseren Vorgestzten auf übelstes mitgespiel und die kündigung bewirkt und das op woll 80 % der MA mit ihm sehr zu frieden waren ! danach wurde das Arbeitsklima Schlecht jeder gegen jeden keiner traut dem anderen usw