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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zugang zu Einstellungs-Unterlagen und MA-Daten für BR

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Kathoga
Mai 2022 bearbeitet

Hallo, Der AG will zwar zur Anhörung (Einstellung) in Zukunft zwar die Bewerbungsunterlagen an den BR weitergeben aber die Einstufung/Eingruppierung des neunen MA nur mündlich mitteilen. Er verweigert die Herausgabe des Formulars (mit sämtlichen Daten), dass Grundlage für die Erstellung des Arbeitsvertrages ist. (Der alte BR hatte übrigens auf eine Anhörung zur Einstellung gänzlich verzichtet!...was rechtswidrig war, wie ihr mir hier im Forum bereits bestätigt habt). Muss uns der AG diese Unterlagen vorab zur Durchsicht überlassen (nicht nur zur Einsicht im Monatsgespräch). Er verweigert dies aus "Datenschutzgründen".

Auch andere Infos will der AG nicht zur Verfügung stellen. Es gibt bei uns ein internes Programm (Geocon) in dem alle Infos zu Mitarbeiter (Dienstplan, Urlaub, Krankheit, etc. ) sichtbar sind. Es hat bei uns nur der Gruppenleiter einen passwortgeschützten Zugang. In anderen Häusern können aber alle Mitarbeiter auf das Programm zugreifen (es dürften sich also keine besonderen Geheimnisse dahinter verbergen). Auf Nachfrage teilte die EL mit, dass ein "Leserecht" grundsätzlich möglich sei, aber doch nicht erforderlich! Ich vermute, dass hier Privilegien einzelner (loyaler) Mitarbeiter zu sehen sind. Kann ich diesen Zugang einfordern? Danke

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Community-Antworten (14)

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rsddbr

24.05.2022 um 15:05 Uhr

Einen Zugang zum Programm kannst du m.E. nicht einfordern. Der Betriebsrat hat nur Anspruch auf Informationen. Diese kann der AG auch zur Verfügung stellen, ohne dass der BR einen Zugang zum Programm erhält.

Das kann man natürlich anders regeln. Fällt dieses Programm z.B. unter §87 BetrVG Abs. 1 Punkt 6 so könnte in der zugehörigen BV geregelt werden, dass der BR einen lesenden Zugang erhält. Geht das vor die Einigungsstelle, weil der AG das so nicht zulassen möchte, wird es darum gehen, ob der Zugang wirklich erforderlich ist, was vermutlich nicht der Fall ist.

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Moreno

24.05.2022 um 15:25 Uhr

Wenn Ihr alle Informationen bekommt die Euch zustehen benötigt Ihr auch kein Formular. Das selbe gilt für Dienstplanungen usw. solange Ihr wisst was Ihr für die BR Arbeit benötigt stehen Euch keine besonderen Leserechte zu. Den Dienstplan und die Einhaltung könnt Ihr aber jederzeit einsehen und überprüfen?

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rtjum

24.05.2022 um 15:26 Uhr

also wenn sich in diesem Programm Dinge wie Urlaub und Krankheit (ich gehe mal davon aus nur wer von wann bis wann krank war/ist und nicht mehr) sind das schon schützenswerte Daten die sicher nicht alle Mitarbeiter etwas angehen, daher zugriff nur Gruppenleiter finde ich schon mal ganz ok. Geocon ist ein Personaleinsatzplanungsprogramm lt. Google, da hat der BR aber mal ganz viele Möglichkeiten zumindest einen lesenden Zugriff zu erhalten. Es wird doch sicherlich eine BV oder GBV zu dem Programm bei Euch geben, da sollte das alles drin vereinbart sein

Aber was nützt euch das bei einer Einstellung? Eher wenig. Was euch alles zusteht (und das ist weitestgehend durch das BAG durchgeurteilt) findest Du ganz gut hier: https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps/einstellung-rechte-des-betriebsrats#:~:text=Der%20Betriebsrat%20ist%20vor%20jeder,die%20Zustimmung%20des%20Betriebsrats%20einzuholen.

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UdoWoe

24.05.2022 um 17:14 Uhr

Ich würde dringend ein Seminar empfehlen.

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Kathoga

25.05.2022 um 12:41 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten.

  • @ rsddbr+moreno Das Problem ist eben, dass der AG die angeforderten uns zustehenden Infos nicht zur Verfügung stellt und ich mir diese (zumindest teilweise) mit einem "Leserecht" selber suchen könnte.

  • Auch bei der Einstellungsanhörung erhalten wir nicht alle relevanten Informationen, obwohl ein Formblatt vorhanden ist, das dem BR ausgehändigt werden kann (lt. Direktion)

  • @ rtjum nein, es besteht keine BV zu Geocon und es geht allgemein darum (nicht nur bei Einstellung), dass der AG notwendige Infos nicht rausgibt. Danke für den Link!

Ich bin neu im BR und finde es schwierig mir eine Meinung zu bilden, wenn ich die Gesamtsituation nicht einschätzen kann, sondern nur auf meine eigenen Erfahrungen zurückgreifen kann. Zumal die BRV-Vorsitzende (eher arbeitgeberfreundlich) + die Einrichtungsleitung mir schon mehrmals falsche Infos gegeben haben, die nicht der rechtlichen Sachlage entsprechen.

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Moreno

25.05.2022 um 12:47 Uhr

kathoga wenn nicht alle erforderlichen Unterlagen vom AG eingereicht sind fängt die Anhörungsfrist nicht an zu laufen....lieber AG ich brauche noch diese und diese Unterlagen bevor wir die geplante Einstellung bearbeiten können.

Wenn Eure BRV arbeitgeberfreundlich ist wählt jemand anders wenn die Mehrheit im BR so tickt wird's schwierig!

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celestro

25.05.2022 um 14:10 Uhr

"Er verweigert dies aus "Datenschutzgründen"."

Der BR kann in die Lohn- und Gehaltslisten schauen und würde somit die genaue Höhe der Vergütung früher oder später eh mitbekommen. Von daher halte ich das Argument für unsinnig.

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rtjum

25.05.2022 um 14:15 Uhr

"nein, es besteht keine BV zu Geocon" Auuuuuutsch, ein Programm das persönliche schützenswerte Daten beinhaltet/verarbeitet und keine BV dazu. Was sagen denn die "alten Hasen" im BR dazu und was sagt euer Datenschützer dazu?

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Kathoga

25.05.2022 um 23:18 Uhr

... @moreno: der AG hat bisher immer ohne Anhörung des (alten) BR eingestellt! Dies will ich jetzt ändern und stoße auf massiven Widerstand bei der BRV (wie gesagt, arbeitgeberfreundlich) und EL (ich weiß nicht warum, wenn alles rechtens ist, wie sie behaupten, werden wir der Einstellung ja auch zustimmen!) Dass der AG bisher keine offizielle Zustimmung des BR hatte, hat ihn nicht interessiert. Aber ich werde nicht locker lassen. Wir hatten inzwischen 4 Sitzungen und inzwischen nimmt es fast "Mobbing"-Züge an. Wir sind nur 3 Leute und einer (aus dem alten BR) wird voraussichtlich zurücktreten, da er mit der Situation überfordert ist immer das "Zünglein" an der Waage zu sein. Ein Einsehen von seiten der BRV ist nicht vorhanden, auch wenn ich sie auf die rechtliche Grundlage aufmerksam mache...ich bleibe "standhaft", aber es wird schwer werden, da die Nachrückerin die "beste Freundin" der BRV ist...

@celesto: Danke, dass du das mit dem Datenschutz auch so siehst :-)

@rtjum: die (3) alten Hasen haben alles abgenickt und nie irgendetwas in Frage gestellt.

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ganther

26.05.2022 um 04:23 Uhr

ein elektronischen Zugang zu den Daten steht dem BT nicht zu und den bekommst du auch nicht über eine Einigungsstelle. Gerade erst in einer Einigungsstelle durchdiskutiert. Wie sagte der Vorsitzende (ehemaliger BAG Richter): den kann ich nicht sprechen, da der AG ihnen die Infos liefern muss, die sie benötigen. Also ist der AG in der Uhr und aus § 80 BetrVG ergibt sich nach der ständigen Rechtsprechung des BAG erst Recht kein Anspruch. Unser RA konnte nur beipflichten.

Zur Einstellung kam ja schon der Hinweis: ohne die erforderlichen Infos läuft die Frist aus 99 nicht los. Aber: "Der AG will zwar zur Anhörung (Einstellung) in Zukunft zwar die Bewerbungsunterlagen an den BR weitergeben aber die Einstufung/Eingruppierung des neunen MA nur mündlich mitteilen. Er verweigert die Herausgabe des Formulars (mit sämtlichen Daten), dass Grundlage für die Erstellung des Arbeitsvertrages ist" Es ist nicht verwerflich dass der AG bestimmte Infos nur mündlich gibt. Der AG hat Infos zu liefern, aber das Gesetz sagt nicht, dass das schriftlich erfolgen muss. Und ein bestimmtes Formular muss er euch auch nicht geben. Die Info an den BR muss nur die erforderlichen Infos abschließend enthalten Ich rate auch zu einer Schulung...

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Kathoga

26.05.2022 um 13:25 Uhr

Hallo ganther, danke für deine Infos. Schade, dass mit dem Zugang hätte alles erleichtert...

Zur Einstellung: Der AG hat in einer email darauf hingewiesen, dass er die Berwerbungsunterlagen, sowie die Eingruppierung an den BR weitergibt. Hat dies aber nur gegenüber der BRV getan (ohne unser Wissen, wir hatten keine Möglichkeit zur Einsicht). Der AG behauptet dass die Anhörung damit erfolgt ist. Für mich ist das nicht der Fall, da kein Beschluss gefasst wurde.

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ganther

26.05.2022 um 19:41 Uhr

"Hat dies aber nur gegenüber der BRV getan"

und damit hat der AG es genau richtig gemacht. (siehe § 26 BetrVG) Dafür ist der BRV ja da. Der AG soll sich eben keine Gedanken machen müssen, wie das im Gremium, an wen verteilt werden muss. Da ist der BR gefragt und nicht der AG.

Wenn kein Beschluss gefasst wurde, dann läuft die Frist des § 99 BetrVG eben ab!

Du sucht offenbar Wege Eure Missstände innerhalb des Gremiums durch den AG zu lösen. So geht das nicht. Ihr seid gefordert um Euch zu organisieren. Ggf mal den BRV abwählen. Dafür braucht man natürlich Mehrheiten

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Kathoga

29.05.2022 um 21:04 Uhr

Hallo ganther, das Gremium ist neu gewählt und muss sich erstmal "einfinden". Wenn aber der AG die Beschlüsse, die ihm im Monatsgespräch mitgeteilt wurden ignoriert (obwohl dem BR diese Infos zur Verfügung gestellt werden müssen, egal ob digital oder auf dem Papier) und versucht mit der BRV diese Beschlüsse (bei der die BRV dagegen gestimmt hat) offensichtlich zu umgehen, dann ist das nicht nur ein Problem des BR (das natürlich irgendwie gelöst werden muss), sondern eine gezielt Aktion gegen den BR (der einfach nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllen will und muss) ...wir bekommen als BR nicht die Infos, die wir angefordert haben...noch nicht einmal zur Einsicht...

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DummerHund

29.05.2022 um 21:16 Uhr

Bekommt ihr tatsächlich nicht alle Infos vom AG steht es euch natürlich frei an einen Fachanwalt zu wenden und der gegeben falls den Weg übers Gericht geht. Ist es aber so das der AG dem BRV die Infos gibt, der sie aber wiederum nicht an den restlichen BR weiter reicht habt ihr ein internes Problem im BR.

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