Hallo, zwei Kolleginen fahren von Bielefeld nach Freiburg zu einer Schulung, die an einem Montag um 9 Uhr früh anfängt. Die Kolleginen müssen also bereits am Sonntag (14.30h) nach Freiburg reisen. Der Sonntag ist also hin. Kann man die sechsstündige Anreise als Arbeitszeit werten?