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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Massives Unwissen bei BR betreffend AGG!!

A
AGGkonformer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

es ist leider immer wieder sehr erschreckend feststellen welche massiven Deffizitte bei BR betreffend des AGG bestehen.

Was manche BR stets also Verstoß gegen das AGG ansehen oder darunter fallend sehen.

1.62606

Community-Antworten (6)

B
Betsy

11.06.2012 um 21:37 Uhr

dabei ist die Vorschrift sich in Punkto AGG zu schulen doch gegeben:( §§12 und 17 AGG

A
AGGkonformer

11.06.2012 um 22:50 Uhr

Hallo Betsy,

AGG § 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers da steht nichts davon, dass der AG den BR Schulen muss!!

§ 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten da steht auch nichts davon, dass der BR sich schulen MUSS!!

Also, auch Deine Aussage leider so nicht stimmig. Daher nochmals bitte meinen ersten Beitrag zu Herzen nehmen.

Doch BR sollten sich im AGG schulen, nur dann bitte unter Bezug auf die zutreffende Gesetzesgrundlage, das ist nun einmal das BetrVG

B
Betsy

11.06.2012 um 23:35 Uhr

Schon mal eins mit Kommentar gelesen?

D
DrUmnadrochit

12.06.2012 um 01:41 Uhr

Die Deffizitte in der Rechtschreibung sind aber auch erschreckend.

B
BRMler

12.06.2012 um 02:04 Uhr

Die Fachgesetze wie das AGG oder auch das ArbZG selbst sehen wirklich keine Rechtsgrundlage für BR betreffend Schlungen vor. Dieses sieht nur das BetrVG vor. Dort findet man die Rechtsgrundlage dafür, dass BR sich das notwendige Wissen für ihr Mandat auch ggf durch Schulungen aneignen. Also dann auch das notwendige Wissen betreffend der Fachgesetze wie auch AGG und ArbZG. Das AGG verpflichtet im § 12 nur den AG ggf AN zu schulen. In § 17 werden u.a. BR aufgefordert auf die Einhaltung zu achten.

Doch auf welcher Rechtsgrundlage sich BR das notwendige Wissen aneignen ist zweitrangig, wichtig ist sie tun es und zwar ausreichend.

Der Rechtsgrund für den BR kann nur eine Rolle spielen in der Beschlussbegründung gegenüber dem AG.

G
gironimo

12.06.2012 um 11:25 Uhr

Das AGG beschreibt ja Sachverhalte, die laut § 75 BetrVG schon immer zu den Aufgaben des BR gehörten.

welche massiven Deffizitte bei BR ....< bezieht sich leider nicht nur auf das AGG. Es gibt viele BR's, für die Bildung wichtig ist - viele sehen das leider anders.

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