Laden von Ersatzmitgliedern, Arbeitgeber meint,ein Ersatzmitglied wäre genug - stimmt das?
Hallo zusammen, hab da mal eine Frage. Wir sind ein 5 Köpfiger Betriebsrat. Plus zwei Ersatzmitglieder. Wenn nun 2 Betriebsrät in Urlaub sind, können oder müssen wir die beiden Ersatzmitglieder laden. Es geht in diesem Fall um eine Betriebsbedingte Kündigung. Die Frist läuft Morgen ab und wir hatten schon mit der Peronalabteilung ausgemacht das die beiden Ersatznmitglieder heute Nacht um 0:00 Uhr Feierabend machen um dann nach 11 Stunden Ruhezeit um 13:00 Uhr ander BR-Sitzung teil zu nehmen. Der Arbeitgeber hat nun von sich aus nun dem einen Ersatzmitglied gesagt es müsse nicht an der Sitzung teilnehmen. Ein Ersatzmitglied währe genug.
Community-Antworten (5)
24.10.2006 um 23:25 Uhr
@Thomasxxl, lasst euch nicht verkackeiern! Ersatzmitglieder lädt immer noch der Betriebsrat ein! Wenn 2 BR-Mitglieder nicht da sind, rücken die beiden Ersatzmitglieder auf jeden Fall nach. § 25 BetrVG, und das ist massgeblich für euch.
24.10.2006 um 23:26 Uhr
Die Vorschrift regelt das Nachrücken von Ersatzmitgliedern für endgültig ausgeschiedene oder zeitweilig verhinderte BRMitglieder. Normzweck ist die Sicherung der Kontinuität der BRArbeit, der Beschlussfassung durch den BR nach § 33 und darüber hinaus die Gewährleistung einer möglichst vollständigen und stetigen Besetzung des BR. Die Vorschrift enthält zwgd. Recht und kann nicht abbedungen werden.
24.10.2006 um 23:28 Uhr
so Thomasxxl, und genau das alles erzählst du morgen deinem Arbeitgeber!
24.10.2006 um 23:37 Uhr
Die Berechnung wer für wen wann von welcher Liste "nachrutscht" kann sehr kompliziert sein. Lösung: Gebe das Wahlergebnis in diese Software ein und sie errechnet immer automatisch das richtige Ersatzmitglied, aus der richtigen Liste inkl. Begründung für den Arbeitgeber (wer von welcher Liste, Geschlecht in der Minderheit usw.).
Hier Software download: http://www.betriebsratgeber.de/software/
25.10.2006 um 11:48 Uhr
@schwarzerpeter
Hallo, mir scheint, dass da ein Missverständnis vorliegen kann: Wenn nur zwei Ersatzmitglieder vorhanden und zwei BR ausfallen, ist doch klar, dass beide EM nach dem Gesetz zur Sitzung geladen werden müssen Gruss Wolle1
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