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Rückwärts - Beförderung rechtens?

K
Küssi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum, folgende Situation: Ein Mitarbeiter wurde vor einiger Zeit in eine bestimmte Position befördert. Nun fällt diese weg. Im Unternehmen kann keine gleichwertige angeboten werden. Kann der AG den MA wieder "rück-befördern" auf seine vorherige Position? Wenn ja, darf sich aber rein arbeitsvertraglich für den Mitarbeiter nichts ändern oder?

Danke für Hilfe!! LG! Küssi

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Community-Antworten (9)

W
w-j-l

24.10.2006 um 19:46 Uhr

Hast Du schon mal etwas von Änderungskündigungen gehört? Schau mal in den §2 KSchG

Wenn er die "Position" (was immer Du damit meinst) ohne Änderung des Arbeitsvertrages bzw. der Vergütung erreicht hat, dann ändert sich natürlich bei Rücknahme auch nichts. Sonst stehen alle einschlägigen arbeitsrechtlichen Möglichkeiten offen.

K
Küssi

24.10.2006 um 19:52 Uhr

Vielen Dank für die äußerst nette Antwort. Ich hoffe, Du kannst mir meine Dummheit verzeihen.

Was meine ich wohl mit einer Position? ...Titel, Bezeichnung der Tätigkeit usw....

W
w-j-l

24.10.2006 um 20:06 Uhr

Sorry, das war weder anzüglich noch beleidigend gemeint. "Position" klingt statisch (wie "Titel"), und ist nicht zwangsläufig mit "Tätigkeit" verbunden.

Wurde denn nun der Arbeitsvertrag bei Übernahme der "Position" geändert.

K
Kölner

24.10.2006 um 21:35 Uhr

@Küssi Dieser Fall hat doch etwas "klassisches" an sich: Da wird jemand befördert, die Stelle/Position fällt weg, er soll betriebsbedingt gekündigt werden.

Ein Schelm, wer dem AG Böses unterstellt!

K
Küssi

25.10.2006 um 10:54 Uhr

Wunderschönen Guten Morgen,

"Sorry" angekommen!! :-)

Ja, mit der Beförderung wurden die Konditionen des Arbeitsvertrages (gehaltlich wie auch Bezeichnung derTätigkeit) geändert. Eine betriebsbedingte Kündigung ist nicht im Gespräch, nur das "Angebot" des AG, die vorherige Position (Sorry, wenn ich an dem Wort klebe) wieder einzunehmen. Mich haben eure Antworten jetzt auch zu dem Ergebnis geführt, das der Mitarbeiter wohl in seine alte Tätigkeit zurück kann, dann aber mit dem gleichen Gehalt, welches er bis jetzt hatte. Ich hoffe, das habe ich richtig geschlussfolgert. LG!

W
w-j-l

25.10.2006 um 11:36 Uhr

Seid ihr denn tarifgebunden? Da könnten im Einzelfall noch andere Regelungen greifen. Tarifautomatik z.B. bzgl. der tatsächlichen Tätigkeit, oder vorübergehend höherwertige Tätigkeit, die nun wieder beseitigt wurde. Waren die Veränderungen (nicht nur Gehalt) tatsächlich im Arbeitsvertrag vermerkt?

M
merlin

25.10.2006 um 11:36 Uhr

Meine Schlussfolgerung geht eher dahin, daß dem Mitarbeiter eine Änderungskündigung bevorsteht - Tätigkeit wie früher, Gehalt wie früher

K
Küssi

25.10.2006 um 12:23 Uhr

Nein, wir sind nicht tarifgebunden. Ja, es gab eine schriftliche Änderung zum Arbeitsvertrag.

Ich werde mich überraschen lassen, wie der AG das verkaufen wird.

Ich danke Euch ganz doll!! Gut das ich das Forum entdeckt habe....

W
w-j-l

25.10.2006 um 12:37 Uhr

Dann (Siehe merlin) allenfalls über Änderungskündigung. Sonst weiterhin gleiche Bezahlung.

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