Sammelabmahnung (mehrere Abmahnungsgründe in einer Abmahnung für einen MA) - ist die gültig?
Hallo eine Frage habe ich, ist eine Sammelabmahnung gültig ?
Community-Antworten (3)
24.10.2006 um 14:53 Uhr
Was verstehst Du unter "Sammelabmahnung"? Mehrere Verfehlungen, gleiche Verfehlung mehrmals, mehrere MA?
24.10.2006 um 14:59 Uhr
ich meine als "Sammelüberweisung", mehrere Abmahnungsgründe in einer Abmahnung für einen Mitarbeiter. ich hoffe das ist verständlich
27.10.2006 um 01:59 Uhr
Klar, der Arbeitgeber kann mehrere Gründe in einer Abmahnung aufführen. Wenn aber einer dieser Gründe anfechtbar ist, dann kann die gesamte Abmahnung angefochten werden.
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