Sammelabmahnung - als Betriebsrat auf Korrektheit überprüfen?
Hallo, müssen wir als Betriebsrat eine Sammelabmahnung auf Korrektheit überprüfen ? Oder erhalten wir diese lediglich zur Kenntnisnahme?
Danke schonmal
Community-Antworten (7)
27.10.2006 um 18:23 Uhr
Hallo Slampi,
was in aller Welt soll eine Sammelabmahnung sein ?
Gruss BR. Bielefeld
27.10.2006 um 18:38 Uhr
@slampi, ich nehme an, dass in der Sammelabmahnung mehrere Vorfälle abgemahnt wurden.
Euer AG ist nicht verpflichtet, euch über Abmahnungen zu informieren, geschweige denn, sie euch zur Kenntnisnahme zu überlassen.
.....obwohl es Firmen geben soll, wo diese Überlassung problemlos funktioniert......
27.10.2006 um 18:39 Uhr
@slampi Mit Abmahnungen hat ein BR nichts zu schaffen, wenn der AG eine Beteiligung nicht möchte.
@br.bielefeld, mona-lisa Sammelabmahnung: Lösung a) Ein Abmahnungsschreiben für mehrere Verfehlungen des AN Lösung b) Je ein Abmahnungsschreiben an verschiedene AN für den gleichen Sachverhalt.
27.10.2006 um 22:52 Uhr
slampi, wenn der BR die Sammelabmahnung auf Korrektheit überprüfen würde, würde er sich dabei ja auch m.E. zum Handlanger des AG machen lassen.
27.10.2006 um 23:25 Uhr
Kölner, die "Lösung a)" würde für mich als AG ausscheiden.
Schlage noch die "Lösung C" vor: Herr T.Unichtgut hat sich z.B. innerhalb 1 Woche mehrere Verfehlungen "erlaubt". Der AG mahnt jede Verfehlung getrennt voneinander ab und überreicht diese in einem Rutsch.
27.10.2006 um 23:48 Uhr
@fayence Für mich auch...
28.10.2006 um 17:41 Uhr
@ all,
schön, das es immer wieder was neues gibt hier im forum !.
Sammelabmahnung ! auch nicht schlecht !
und ich armer depp, rege mich bei meiner Gf auf was das sollte mit Abmahnung 1 und Abmahnung 2. und komm damit auch noch durch da es ja für ein und die selbe tatsache war (wenn auch wegen zwei verfehlungen). aber ich fand es unmöglich einen AN für fakto eine verfehlung 2 schriftstücke zu verpassen !. na ja da hatte ich wohl glück denn eine Abmahnung viel weg und die andere bleibt "nur" 6 monate in der akte
ggf sollte ich mal öfters unter leute, scheinbar sind meine ansichten "etwas" alt....
Verwandte Themen
Sammelabmahnung (mehrere Abmahnungsgründe in einer Abmahnung für einen MA) - ist die gültig?
ÄlterHallo eine Frage habe ich, ist eine Sammelabmahnung gültig ?
Vorschlagsliste als unheilbar abgeschmettert - Wie seht Ihr das?
ÄlterHallo zusammen, bei uns stehen demnächst BR Wahlen an, da ein BR Mitglied ausgeschieden ist und es keinen Nachrücker gab. Nun haben viele Kollegen eine eigene Liste erstellt, die gegen die alte
Zugangskontrollsystem als Zeiterfassungssystem "missbrauchen"
ÄlterHallo, ich bin einer von 3 Betriebsräten bei uns in der Firma. Momentan gibt es in unserem Unternehmen keine Zeiterfassung, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40Std. Aufgrund einer europäischen E
Juristische Stolpersteine zum Thema Listenführer sowie Prüfung Kandidatenlisten
ÄlterIch möchte ein paar kurze Szenarien in de Raum stellen und bitte die Erfahrenen um Rat. Generell geht es um die Verantwortung von Listenführern - ggf. auch der Prüfpflicht des Wahlvortand Fallb
BR Wahl - Rückzug und Überarbeitung Kandidatenlisten / Kandidatenlisten und Info durch WV
ÄlterHallo ein paar kurze Frage, die nirgendwo schriftlich fixiert steht (auch nicht BetrVG) und die im Laufe zur Vorbereitung einer BR Wahl so als Fragen aufkommen. Der Wahlvorstand hat eingehe