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Sammelabmahnung - als Betriebsrat auf Korrektheit überprüfen?

S
slampi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, müssen wir als Betriebsrat eine Sammelabmahnung auf Korrektheit überprüfen ? Oder erhalten wir diese lediglich zur Kenntnisnahme?

Danke schonmal

4.88907

Community-Antworten (7)

B
br.bielefeld

27.10.2006 um 18:23 Uhr

Hallo Slampi,

was in aller Welt soll eine Sammelabmahnung sein ?

Gruss BR. Bielefeld

M
Mona-Lisa

27.10.2006 um 18:38 Uhr

@slampi, ich nehme an, dass in der Sammelabmahnung mehrere Vorfälle abgemahnt wurden.

Euer AG ist nicht verpflichtet, euch über Abmahnungen zu informieren, geschweige denn, sie euch zur Kenntnisnahme zu überlassen.

.....obwohl es Firmen geben soll, wo diese Überlassung problemlos funktioniert......

K
Kölner

27.10.2006 um 18:39 Uhr

@slampi Mit Abmahnungen hat ein BR nichts zu schaffen, wenn der AG eine Beteiligung nicht möchte.

@br.bielefeld, mona-lisa Sammelabmahnung: Lösung a) Ein Abmahnungsschreiben für mehrere Verfehlungen des AN Lösung b) Je ein Abmahnungsschreiben an verschiedene AN für den gleichen Sachverhalt.

L
Lotte

27.10.2006 um 22:52 Uhr

slampi, wenn der BR die Sammelabmahnung auf Korrektheit überprüfen würde, würde er sich dabei ja auch m.E. zum Handlanger des AG machen lassen.

F
Fayence

27.10.2006 um 23:25 Uhr

Kölner, die "Lösung a)" würde für mich als AG ausscheiden.

Schlage noch die "Lösung C" vor: Herr T.Unichtgut hat sich z.B. innerhalb 1 Woche mehrere Verfehlungen "erlaubt". Der AG mahnt jede Verfehlung getrennt voneinander ab und überreicht diese in einem Rutsch.

K
Kölner

27.10.2006 um 23:48 Uhr

@fayence Für mich auch...

W
Waschbär

28.10.2006 um 17:41 Uhr

@ all,

schön, das es immer wieder was neues gibt hier im forum !.

Sammelabmahnung ! auch nicht schlecht !

und ich armer depp, rege mich bei meiner Gf auf was das sollte mit Abmahnung 1 und Abmahnung 2. und komm damit auch noch durch da es ja für ein und die selbe tatsache war (wenn auch wegen zwei verfehlungen). aber ich fand es unmöglich einen AN für fakto eine verfehlung 2 schriftstücke zu verpassen !. na ja da hatte ich wohl glück denn eine Abmahnung viel weg und die andere bleibt "nur" 6 monate in der akte

ggf sollte ich mal öfters unter leute, scheinbar sind meine ansichten "etwas" alt....

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