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Entlassung mit sofortiger Freistellung - betriebsbedingt obwohl kein Arbeitsmangel?

W
Wilhelm
Jan 2018 bearbeitet

Aus unsererem Betrieb (bis dahin ca. 240 Beschäftigte) wurden 18 Kollegen "betriebsbedingt" entlassen. Von Arbeitsmangel kann nicht die Rede sein, und kurz vor der Pleite steht der Betrieb auch nicht. Es geht nur um Profitsteigerung.

Dass Entlassungen anstanden, war bekannt, aber die Vorgehensweise ist unglaublich. Die Kollegen sollten sofort ihre Sachen packen und das Werk innerhalb von 30 Minuten verlassen. Es betraf Kollegen, die teilweise schon 20 oder 30 Jahre im Betrieb waren und sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Niemand hat vorher mit ihnen gesprochen, auch der BR nicht. Der BR war aber natürlich für die Sozialauswahl zuständig. Dass bei der Sozialauswahl überhaupt so langjährig Beschäftigte betroffen sein konnten, liegt daran, dass man deren Abteilungen einfach aufgelöst oder willkürlich mit anderen Abteilungen zusammengelegt hat. (Über das Auflösen und Zusammenlegen gibt es aber keine offizielle Information.)

Ich habe dazu eigentlich keine konkrete Frage, würde aber gerne einmal hören, ob diese Vorgehensweise auch in anderen Betrieben üblich ist. Wird das Hinausjagen von Beschäftigten in Lehrbüchern für Arbeitgeber "empfohlen"? Liegt der Sinn darin, die verbliebenen Mitarbeiter einzuschüchtern?

2.97002

Community-Antworten (2)

P
pit47

24.10.2006 um 14:58 Uhr

Hallo Wilhelm, den Kollegen, die entlassen worden sind, ist zu empfehlen sofort Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.

HG
Harry Grischna

24.10.2006 um 21:34 Uhr

zur Konkretisierung: die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen eingereicht werden.

Das Vorgehen scheint nicht den Gesetzen zu entsprechen. Fachkundige Beratung ist angesagt.

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