Erstellt am 24.10.2006 um 11:03 Uhr von tamirasun
Hey...
Ihr habt also 6 Azubis?! Nun, Ihr habt ja rein theoretisch die Möglichkeit den Beiden Briefwahlunterlagen zu schicken!
Ansonsten wäre das mit der Wahl ja etwas doof.
Außerdem ist einem krankgeschriebenen MA alles erlaubt, was ihn in seiner Genesung nicht beeinträchtigt.
Somit steht einer Wahl nichts im Wege...
Eine Mindestbeteiligung? Gute Frage...
Hoffe ich konnte ein bißchen helfen..
LG
Erstellt am 24.10.2006 um 11:07 Uhr von Cassie
Für eine Briefwahl gibt es doch aber auch Fristen und die sind meines Erachtens schon vorbei, oder??
Erstellt am 24.10.2006 um 11:20 Uhr von JAV´ler
Außerdem ist einem krankgeschriebenen MA alles erlaubt, was ihn in seiner Genesung nicht beeinträchtigt ----> richtig!!! also mal erkundigen was die azubis haben und die leute darüber informieren,dass sie in die firma kommen dürfen um die wahl durchzuführen!!!
eine mindestzahl gibt es meines wissens nicht!!! theoretisch würde bei einem kandidat auch nur eine stimme(im zweifelsfall von ihm selbst:) ) reichen.